INHALT​

Upstream-Emissionsreduktionen

1. UPSTREAM-EMISSIONSREDUKTIONEN

Unternehmen, die in Deutschland Flüssigkraftstoffe in Verkehr bringen, sind nach der Fuel Quality Directive (FQD) der EU und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Minderung der Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe verpflichtet. Seit 2020 beträgt die Treibhausgasminderungsquote 6 % (bezogen auf 2010).

Die Minderungspflicht kann bis zu einer Höhe von 1,2 % auch durch sogenannte Upstream-Emissions-Reduktionen (UER) erfüllt werden.

1. UPSTREAM-EMISSIONSREDUKTIONEN

Unternehmen, die in Deutschland Flüssigkraftstoffe in Verkehr bringen, sind nach der Fuel Quality Directive (FQD) der EU und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Minderung der Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe verpflichtet. Seit 2020 beträgt die Treibhausgasminderungsquote 6 % (bezogen auf 2010).

Die Minderungspflicht kann bis zu einer Höhe von 1,2 % auch durch sogenannte Upstream-Emissions-Reduktionen (UER) erfüllt werden.

Upstream-Emissionen sind vorgelagerte Emissionen, die entstehen, bevor beispielsweise Rohöl in eine Raffinerie gelangt. Die Emissionsminderung kann hierbei z. B. durch Vermeiden des Abfackelns von Begleitgasen bei der Erdölförderung erfolgen. Projektträger sind hier in der Regel Mineralölgesellschaften oder von diesen gegründete Zweckgesellschaften. Der Anrechnungszeitraum für UER eines Projekts beträgt längstens ein Jahr. Weitere Bestimmungen sind der UERV (Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote – Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung) zu entnehmen.

2. ProjektaBlauf UER

Die Planung eines UER-Projektes umfasst die folgenden projekttypischen Tätigkeiten:

  • Die Beschreibung der Projekttätigkeit
  • Die Festlegung des Umfangs des Projekts, der Laufzeit und der erforderlichen Technologien
  • Die Festlegung der Verfahren zur Bestimmung der Emissionen
  • Die Berechnung der zu erwartenden Emissionsminderungen
  • Die Abstimmung mit vom Projekt betroffenen Personengruppen („Stakeholder“)
  • Das Einholen von Genehmigungen
  • Die Sicherstellung der Finanzierung
  • Die Festlegung von Verantwortlichkeiten.

Die Planungsphase wird mit der Validierung des Projekts abgeschlossen. Im Zuge der Validierung prüft eine unabhängige und sachkundige Prüfstelle, ob das Projekt die Anforderungen der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) sowie nach DIN EN ISO 14064, DIN EN ISO 14065 und ISO 14066 erfüllt.

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Danach folgt die Umsetzungsphase des Projekts. Im Zuge einer Verifizierung wird geprüft, ob die Umsetzung des Projekts den festgelegten Verfahren entspricht und ob die berichteten Emissionsminderungen richtig ermittelt wurden. Die Verifizierung erfolgt entsprechend der UERV (s.o.) und nach DIN EN ISO 14064. Werden UER erfolgreich als Certified Emission Reductions (CER) verifiziert, die durch Clean Development Mechanism (CDM) – Projekte  erzielt wurden, geschieht dies entsprechend der Regelungen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC).

Während der Umsetzungsphase überwacht der Projektträger die Projekttätigkeit. Dabei sind auch etwaige Abweichungen in den Tätigkeiten oder den Überwachungsmethoden der Verifizierungsstelle und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) mitzuteilen. Verifizierungs- und Validierungsstellen müssen bei der DEHSt für die Verifizierung und Validierung von UER-Projekten registriert sein. Derzeit sind knapp 10 Prüfstellen registriert.

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3. WENN SIE PROJEKTTRÄGER SIND

UER werden nur dann auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet, wenn sie aus Projekten stammen, denen die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) zugestimmt hat. Der Antrag auf Zustimmung muss vor Beginn der Projekttätigkeit gestellt werden. Zusammen mit dem Antrag und der Projektdokumentation wird ein Validierungsbericht einer registrierten Prüfstelle eingereicht. Im Zuge der Validierung wird geprüft, ob ein Projekt die Voraussetzungen für die Erteilung der Zustimmung erfüllt. Nach Aufnahme der Projekttätigkeit ermittelt der Projektträger die Höhe der UER nach den Verfahren des Kyoto-Protokolls und erstellt zu festgelegten Zeitpunkten sog. Überwachungsberichte. Die Überwachungsberichte sind ebenfalls von einer registrierten Prüfstelle zu verifizieren. Liegen die geschätzten UER über 60.000 t CO2-Äquivalente, müssen Validierung und Verifizierung von zwei verschiedenen Stellen wahrgenommen werden.

4. AUSSTELLEN VON NACHWEISEN IM UER-REGISTER

Nach Vorliegen des Verifizierungsberichts kann der Projektträger bei der DEHSt die Freischaltung für die Ausstellung von UER-Nachweisen beantragen. Die DEHSt überprüft innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Anrechnungszeitraums den eingereichten Verifizierungsbericht. Da die UER-Nachweise bereits vor vollständiger Prüfung durch die DEHSt ausgestellt werden, muss der Projektträger mit dem Antrag auf Ausstellung der Nachweise eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft stellen.

Wenn Sie der Treibhausgasminderungsquote unterliegen und UER für Ihre Minderungspflicht einsetzen wollen:

  • Sie finden die registrierten Projekte auf der Website der DEHSt unter „Veröffentlichungen“.
  • Kontaktieren Sie den Projektträger und klären Sie die Verfügbarkeit und den Preis der UER.
  • Eröffnen Sie ein Konto im UER-Register, auf das die Nachweise übertragen werden können.
  • Übertragen Sie die UER-Nachweise auf das Entwertungskonto der Biokraftstoffquotenstelle (Hauptzollamt Frankfurt/Oder).

5. Unsere Leistung

Die Müller-BBM Cert Umweltgutachter GmbH ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Validierungs- & Verifizierungsstelle nach DIN EN ISO 17029, DIN EN ISO 14065 akkreditiert für die Validierung und Verifizierung nach DIN EN ISO 14064-3 von Klimaschutzprojekten nach DIN EN ISO 14064-2. Darüber hinaus sind wir für die Validierung und die Verifizierung von UER-Projekten nach § 33 Absatz 1 Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) registriert.

Wir verfügen über Verifizierungstechniken, die eine systematische, analytische und effiziente Verifizierung Ihrer Daten ermöglichen. Damit können Sie in die Richtigkeit Ihrer Daten und Ihrer Berichterstattung vertrauen. Diesen Auditkomfort bieten wir Ihnen sowohl für die Verifizierung Ihrer Berichterstattung als auch für die Validierung Ihrer Projekte.

Die Grundsätze Kompetenz, Kundenorientierung, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit stehen bei uns immer im Mittelpunkt unserer Validierungs- und Verifizierungstätigkeiten.

Sind Sie auf der Suche nach einem Partner für die Validierung und Verifizierung Ihres UER-Projektes? Oder möchten Sie sich informieren? 

Dann wenden Sie sich an uns:

Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Erläuterung unseres Angebots und oder Klärung Ihrer Fragen zum Thema Upstream-Emissionsreduktion.
Sie können uns auch direkt anrufen unter:

Wir bieten Ihnen den vollen Umfang der benötigten Validierungs- und Verifizierungsleistungen an und bringen dabei die notwendige Erfahrung aus über 10 Jahren Europäischem Emissionshandel mit. Mit unserem Wissen betreuen wir Sie im gesamten Prüfvorgang, vom Vor-Ort-Audit, bis zur Validierungs- und Verifizierungserklärung.

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