INHALT
Nationaler Emissionshandel
Seit 1. Januar 2021 gibt es neben dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) auch einen nationalen Emissionshandel in Deutschland.
Dieser wird weitreichende Auswirkungen haben: Bundesweit rechnet die Regierung mit etwa 4000 betroffenen Unternehmen.
Wer sind die Betroffenen? Und was müssen diese Unternehmen leisten?
Durch das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) entstehen Monitoring- und Berichtspflichten. Die Verifizierung dieser (Emissions-)Berichte ist unser Spezialgebiet. Wir bringen mehr als 15 Jahre Erfahrung aus dem europäischen Emissionshandel mit. Warum das eine Rolle spielt? Dazu und zu den weiteren Neuerungen durch den nEHS finden Sie hier alles, was es derzeit zu wissen gilt. Und ein umfassendes Angebot.
1. Worum geht es?
Im Rahmen ihres Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung 2019 die Einführung eines CO2-Preises für das „Inverkehrbringen von Brennstoffen“ beschlossen. Ziel ist es zusätzlich zu den Emissionen der energieintensiven Industrie (europäischer Emissionshandel EU-ETS) auch die Sektoren Verkehr und Wärme (Wärmeerzeugung in Gebäuden und kleinen Industrieanlagen) mit einem CO2-Preis zu belegen.
Rund ein Drittel der in Deutschland verursachten Emissionen entstammen diesen Sektoren. Durch den CO2-Preis sollen Anreize zur Reduktion des Verbrauchs fossiler Brennstoffe erzeugt und gleichzeitig klimaschonende Technologien und erneuerbare Energieträger gefördert werden.
1. WORUM GEHT ES?
Im Rahmen ihres Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung 2019 die Einführung eines CO2-Preises für das „Inverkehrbringen von Brennstoffen“ beschlossen. Ziel ist es zusätzlich zu den Emissionen der energieintensiven Industrie (europäischer Emissionshandel EU-ETS) auch die Sektoren Verkehr und Wärme (Wärmeerzeugung in Gebäuden und kleinen Industrieanlagen) mit einem CO2-Preis zu belegen.
Rund ein Drittel der in Deutschland verursachten Emissionen entstammen diesen Sektoren. Durch den CO2-Preis sollen Anreize zur Reduktion des Verbrauchs fossiler Brennstoffe erzeugt und gleichzeitig klimaschonende Technologien und erneuerbare Energieträger gefördert werden.
Geregelt wird der CO2-Preis durch ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS), welches seit 2021 in Ergänzung zum europäischen Emissionshandelssystem besteht. Doppelbelastungen für dem EU-ETS unterliegende Anlagen sollen durch Vorabzug der CO2-Kosten des nEHS gemäß § 7 Absatz 5 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vermieden werden. Sofern dies nicht möglich war, kann Mithilfe der FMS-Anwendung „EU-ETS-Kompensation“ eine nachträgliche Kompensation der zu viel gezahlten CO2-Kosten (§ 11 Absatz 2 BEHG) beantragt werden.
UPSTREAM STATT DOWNSTREAM
Grundlage des nationalen Emissionshandels ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) das am 12.12.2019 in Kraft getreten ist. Das BEHG schafft die Grundlagen für Erwerb und Handel von Emissionszertifikaten aus Brennstoffen in Deutschland. Darüber hinaus legt das Gesetz eine Gesamtmenge jährlicher Emissionen fest (das sogenannte Cap), welche kontinuierlich reduziert werden, um die Einhaltung der Sektorziele für Verkehr und Wärme zu gewährleisten.
Anders als im EU-ETS, werden im nationalen Emissionshandel hauptsächlich die indirekten Emissionen (Upstream) aus der Verbrennung von Brennstoffen mit einem CO2-Preis bedacht (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Diesel, Kohle, vgl. § 2 Absatz 2 BEHG. Seit 2024 werden auch Abfälle gemäß § 2 Absatz 2a BEHG als Brennstoff erfasst). Indirekte Emissionen meint hier die Emissionen der Brennstoffe, die jedoch nicht beim Inverkehrbringer, also der Raffinerie oder dem Importeur derselben entstehen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. beim Betrieb einer Ölheizung oder eines KFZ.
ANREIZE FÜR KLIMASCHUTZ
Das formulierte Ziel des Gesetzgebers ist es, dass die Inverkehrbringer der Brennstoffe die Kosten aus dem nEHS an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben und so für die zuvor genannten Anreize zur Minderung der Emissionen sorgen.
2. Für wen ist dieses Thema interessant?
Gemäß BEHG sind bis auf wenige Ausnahmen alle Unternehmen zur Teilnahme am nEHS verpflichtet, die Energiesteuer entrichten müssen – auch wenn sich an das Entstehen der Steuer ein Verfahren der Steuerbefreiung anschließt. Außerdem sind die Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet, die Kohle in bestimmten Fällen steuerfrei verwenden oder Brennstoffe verwenden, die nicht bereits durch das Entstehen der Energiesteuer als in Verkehr gebracht gelten und in Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Abfällen verwendet werden (die nach Nummer 8.1.1 oder 8.1.2 mit dem Hauptbrennstoff Altöl des Anhangs 1 zu der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen einer Genehmigung bedürfen, und diese Anlagen nicht dem EU-Emissionshandel unterliegen).
Die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), die auch im nEHS die verantwortliche Behörde für den Vollzug ist, fasst diese Unternehmen unter dem Begriff „Inverkehrbringer“ zusammen.
3. Grundlagen des nEHS
Wie eingangs beschrieben, sieht das nationale Emissionshandelssystem vor, CO2-Emissionen, die aus der Verbrennung von Brenn- und Kraftstoffen entstehen mit einem Preis zu versehen, aber eben nicht im Bereich der Industrie (denn hier gibt es schon den EU-Emissionshandel), sondern in den Bereichen Gebäude(-wärme), Verkehr und Abfall.
Die Kostenlast fällt zu Beginn bei den entsprechenden Inverkehrbringern an. Sie sind in der Pflicht Verschmutzungsrechte (Emissionszertifikat / t CO2) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Umweltbundesamtes für die CO2-Emissionen zu erwerben, die durch ihr Inverkehrbringen erzeugt werden. Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung (Emissionsbericht) über die Menge der in den Verkehr gebrachten Benn- und Kraftstoffe müssen die Emissionszertifikate in Höhe der abzusehenden Emissionen wieder abgegeben werden.
VOM FIXPREIS ZU EINEM NACHFRAGEORIENTIERTEN PREISKORRIDOR
Die Bepreisung der CO2-Emissionen im nEHS wird in zwei Phasen umgesetzt. In der Einführungsphase im Zeitraum 2021 bis 2025 gelten jährlich ansteigende Festpreise („Festpreissystem“). Der nEHS startete im Jahr 2021 mit einem Preis von 25 Euro pro t CO2. Dieser Preis steigt bis zum Jahr 2025 auf 55 Euro an. Ab dem Jahr 2026 werden Emissionszertifikate zu variablen Preisen versteigert. Allerdings wurde durch den Gesetzgeber ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro festgesetzt.
BEGRENZUNG DER VERFÜGBAREN EMISSIONSZERTIFIKATE FÜR DAS KLIMASCHUTZZIEL 2030
Die jährliche verfügbare Zertifikatsmenge für den nEHS wird anhand eines Emissionsbudgets für die unter den nEHS fallenden Sektoren (non[-EU]-ETS) festgelegt. Dieses Budget orientiert sich an der EU-Klimaschutzverordnung (Verordnung (EU) 2018/1999), welche für Europa eine Minderung der Emissionen bis 2030 von mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 vorsieht. Sollte das nationale Emissionsbudget nicht ausreichen, bieten Flexibilisierungsinstrumente gemäß EU-Klimaschutzverordnung etwa den Zukauf von Emissionsberechtigungen von anderen EU- Mitgliedstaaten.
4. Welche Aufgaben erwarten nEHS-pflichtige Unternehmen?
- sich relevante Änderungen in den Rechtsverordnungen ergeben,
- sich die in Verkehr zu bringenden Brennstoffen ändern und dies Auswirkungen auf die Überwachungsmethodik hat (andere Messgeräte, Emissionsfaktoren, etc.), oder
- von Standardemissionsfaktoren auf individuell ermittelte Emissionsfaktoren gewechselt wird.
- Prüfstellen mit einer Akkreditierung für die Tätigkeitsgruppen 1a (Verbrennung von Brennstoffen) bis 2 (Raffination von Mineralöl) im europäischen Emissionshandel gemäß des Anhangs I der Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2018/2067)
- Umweltgutachter gemäß dem Umweltauditgesetz mit einer branchenspezifischen Zulassung
- Weitere Prüfstellen nach Maßgabe weiterer zu verabschiedenden Rechtsverordnungen
- Eintragung der Emissionen bis zum 31.07. jedes Jahres
- Erfüllung der Abgabepflicht bis zum 30.09. jedes Jahres
5. Unsere Leistung
Die Müller-BBM Cert GmbH ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO 14065:2013 und VO (EU) 2018/2067 u.a. für die Tätigkeitsbereiche 1a, 1b und 2 akkreditiert.
Unsere Arbeitsweise ist so angelegt, dass unsere Prüfung effektiv und individuell auf die Bedürfnisse jedes unserer Kunden angepasst wird. Durch die Verbindung verschiedener Auditierungstechniken wird so eine effiziente Prüfung sichergestellt. Unsere Prüfung umfasst dazu sofern relevant die Wirksamkeit Ihrer Kontrollsysteme, eine analytische Prüfung der logischen Integrität Ihrer Daten und eine hinreichende Anzahl von Stichproben, um die systematische Integrität Ihres Berichtes sicherzustellen. Diesen Auditkomfort bieten wir Ihnen gerne für Ihre Emissionsberichterstattung an.
Falls Sie auf der Suche nach der richtigen Prüfstelle sind, wenden Sie sich an uns:
Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Erläuterung unseres Angebots und oder Klärung Ihrer Fragen zum Thema naionaler Emissionshandel. Sie können uns auch direkt anrufen unter:
Wir bieten Ihnen den vollen Umfang der benötigten Verifizierungsleistung an und bringen dabei die notwendige Erfahrung aus über 15 Jahren europäischem Emissionshandel mit. Mit unserem Wissen betreuen wir Sie im gesamten Prüfvorgang, vom Vor-Ort-Audit, bis zur Zertifikateabgabe.
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