INHALT
Klimaschutzprojekte
sind Tätigkeiten, die zu einer Reduzierung oder zu einem Entzug von Treibhausgasemissionen aus der Atmosphäre führen.
Beispiele dafür sind Aufforstung oder auch das dauerhafte Speichern von Kohlenstoff. Prämisse ist immer, dass die Reduktion, bzw. der Entzug ohne das Projekt nicht stattfänden. Über den Erwerb von Zertifikaten, die aus Klimaschutzprojekten generiert wurden (sog. zertifizierte Emissionsminderungen) können Organisationen Minderungsverpflichtungen nachkommen oder freiwillig ihren Corporate Carbon Footprint reduzieren. Auch Privatpersonen können auf diese Weise ihren CO2-Fussabdruck verkleinern. Klimaschutzprojekte sind dabei nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern tragen auch zur Verbreitung energiesparender und ressourcenschonender Technologien bei.
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1. Ablauf eines Klimaschutzprojekts
Klimaschutzprojekte werden meist im Rahmen eines sogenannten Klimaschutzprogramms durchgeführt. Darunter versteht man ein Regelwerk, das den Rahmen und die Bewertung von Klimaschutzprojekten in einem bestimmten Kontext vorgibt. Klimaschutzprogramme können freiwillig oder verbindlich, international, national oder auch regional stattfinden. Die Programme geben verbindliche Regeln vor und verwalten die erzielten Emissionsminderungen, einschließlich der Ausstellung von Zertifikaten. Im Ablauf eines Klimaschutzprojekts werden Planungs- und Umsetzungsphase unterschieden.
1. ABLAUF EINES KLIMASCHUTZPROJEKTS
Klimaschutzprojekte werden meist im Rahmen eines sogenannten Klimaschutzprogramms durchgeführt. Darunter versteht man ein Regelwerk, das den Rahmen und die Bewertung von Klimaschutzprojekten in einem bestimmten Kontext vorgibt. Klimaschutzprogramme können freiwillig oder verbindlich, international, national oder auch regional stattfinden. Die Programme geben verbindliche Regeln vor und verwalten die erzielten Emissionsminderungen, einschließlich der Ausstellung von Zertifikaten. Im Ablauf eines Klimaschutzprojekts werden Planungs- und Umsetzungsphase unterschieden.
Die Planung umfasst alle vorbereitenden Tätigkeiten. Dazu gehören
- die Beschreibung der Projekttätigkeit,
- die Festlegung des Umfangs des Projekts, der Laufzeit und der erforderlichen Technologien
- die Festlegung der Verfahren zur Bestimmung der Emissionen
- die Berechnung der zu erwartenden Emissionsminderungen
- die Abstimmung mit vom Projekt betroffenen Personengruppen („Stakeholder“)
- das Einholen von Genehmigungen
- die Sicherstellung der Finanzierung
- die Festlegung von Verantwortlichkeiten.
Die Planungsphase wird mit der Validierung des Projekts abgeschlossen. Im Zuge der Validierung prüft eine unabhängige und sachkundige Prüfstelle, ob das Projekt die einschlägigen Anforderungen, z. B. des Klimaschutzprogramms, des GHG-Protocols oder der ISO 14064 erfüllt.
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Die Umsetzungsphase umfasst neben der eigentlichen Projekttätigkeit zum einen die Messung und Berechnung der erzielten Emissionsminderungen nach den festgelegten Verfahren und zum anderen die Berichterstattung hierüber. Im Zuge einer Verifizierung wird geprüft, ob die Umsetzung des Projekts den festgelegten Verfahren entspricht und ob die berichteten Emissionsminderungen richtig ermittelt wurden.
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2. Must-knows über Klimaschutzprojekte
ZUSÄTZLICHKEIT
Klimaschutzprogramme enthalten in der Regel Vorgaben zur sogenannten Zusätzlichkeit. Zusätzlichkeit bedeutet, dass die CO2-Einsparung ohne das betreffende Klimaschutzprojekt nicht stattfände. Bei Projekten, zum Beispiel zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die aus der Projekttätigkeit Einnahmen erzielen und/oder öffentlich gefördert werden, kann daher die Zusätzlichkeit fraglich sein. Bei Projekten ohne weitere Einnahmequellen hingegen, z. B. bei der Finanzierung von effizienten Kochherden, mit denen sowohl der CO2-Ausstoß als auch der Brennholzverbrauch reduziert werden kann, ist die Zusätzlichkeit in der Regel gegeben.
BEZUGSSZENARIO
Das Bezugsszenario stellt den hypothetischen Zustand dar, der ohne das konkrete Projekt wahrscheinlich einträte. Die dem Projekt zuzurechnenden Emissionsminderungen sind die Differenz zwischen den unter dem Projekt eingetretenen Emissionen und denen des Bezugsszenarios, also der Entwicklung ohne das Projekt.
3. Ausgewählte Projektarten
Unternehmen, die in Deutschland Flüssigkraftstoffe in Verkehr bringen, sind nach der Fuel Quality Directive (FQD) der EU und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Minderung der Treibhausgasemissionen dieser Kraftstoffe verpflichtet. Die Minderungspflicht kann bis zu einem Fünftel auch durch sogenannte Upstream-Emissions-Reduktionen (UER) erfüllt werden.
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Über sogenannte Clean Development Mechanism – Projekte werden im Rahmen des Kyoto-Protokolls Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern durchgeführt, die neben der Treibhausgasminderung auch die nachhaltige Entwicklung in den Gastgeberländern unterstützen. Derzeit gibt es annähernd 8.000 registrierte CDM-Projekte mit ungefähr 2 Mrd. generierten Zertifikaten seit 2001. Damit ist der Clean Development Mechanism das mit Abstand größte Programm zur Generierung von Zertifikaten aus Klimaschutzprojekten. Zertifikate aus CDM-Projekten, auch „CER“ (Certified emissions reductions), können von Industrienationen in gewissem Umfang genutzt werden, um ihre Emissionsminderungspflichten unter dem noch bis Ende 2020 gültigen Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Daneben können sie auch zur freiwilligen CO2-Kompensation (CO2-Offsetting) genutzt werden.
Vom freiwilligen Kohlenstoffmarkt (Voluntary carbon market, VCM) spricht man, wenn auf freiwilliger Basis CO2-Kompensationen über den Kauf von CO2-Gutschriften stattfinden. Im Gegensatz dazu steht der Verpflichtungsmarkt (Compliance market), bei dem verbindliche Vorgaben bezüglich der Emission von Treibhausgasen einzuhalten sind. Beispiele hierfür sind der Europäische Emissionshandel oder CORSIA. Die Nachfrage auf dem freiwilligen Markt kommt sowohl von Unternehmen und sonstigen Organisationen, die zum Beispiel aus ethischen Gründen die Klimaneutralität anstreben und ihren Carbon Footprint ausgleichen wollen, als auch von umweltbewussten Privatpersonen, die z. B. Flugreisen oder ihren ganzen Carbon Footprint kompensieren.
Auf dem freiwilligen Markt werden Projekte unter verschiedenen Standards mit unterschiedlichen Qualitätsanforderungen angeboten. Ein Teil der angebotenen Projekte erfüllt mehrere Standards gleichzeitig. Einige Standards berücksichtigen neben dem Klimaschutz weitere Kriterien wie soziale Auswirkungen, Belange der Nachhaltigkeit oder der Biodiversität (sog. Co-Benefits). Bei der Auswahl eines Projekts können deshalb auch persönliche Prioritäten berücksichtigt werden. Auf Grund der Vielzahl der Projekte und aus Gründen der Unparteilichkeit wollen wir an dieser Stelle nicht auf einzelne Standards eingehen. Es sei auf das Internet und die dort verfügbaren vergleichenden Übersichten verwiesen. Hinweise zur freiwilligen CO2-Kompensation sind u. a. auf der Website des Umweltbundesamts zu finden.
In Deutschland werden derzeit noch verhältnismäßig wenige Klimaschutzprojekte umgesetzt, obwohl viele Nachfrager Projekte in Deutschland bevorzugen würden. Der Grund ist zum einen, dass Klimaschutzprojekte in Deutschland mit höheren Kosten verbunden sind. Zum anderen können die bestehenden Reduktionsverpflichtungen Deutschlands, z. B. im Rahmen des Kyoto-Protokolls und künftig unter dem Übereinkommen von Paris, dazu führen, dass die durch die Projekte erzielten Minderungen bereits auf die internationalen Verpflichtungen Deutschlands angerechnet werden. Eine Ausstellung von Zertifikaten würde dann zu einer Doppelzählung von Emissionsminderungen führen, die es natürlich zu vermeiden gilt. Neben dem Erwerb von Zertifikaten können aber auch regionale Aspekte oder andere Projektziele, wie z. B. der Schutz oder die Steigerung der Artenvielfalt, Investitionen in ein Klimaschutzprojekt sinnvoll erscheinen lassen.
4. Ausblick
Die Zukunft von CDM-Projekten unter dem 2021 in Kraft tretenden Übereinkommen von Paris und die Auswirkungen auf den freiwilligen Markt sind derzeit noch unklar. Auch das Übereinkommen von Paris sieht in Artikel 6 marktbasierte Mechanismen vor, deren Ausgestaltung jedoch noch offen ist. Nach Einschätzung von Experten wird die große Mehrheit der CDM-Projekte ihre Emissionsminderungsaktivitäten fortsetzen, auch wenn nach 2020 keine Einnahmen aus Certified Emission Reductions mehr generiert werden können.
5. Unsere Leistung
Die Müller-BBM Cert Umweltgutachter GmbH ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Validierungs- & Verifizierungsstelle nach DIN EN ISO 17029, DIN EN ISO 14065 akkreditiert für die Validierung und Verifizierung nach DIN EN ISO 14064-3 von Klimaschutzprojekten nach DIN EN ISO 14064-2.
Wir verfügen über Verifizierungstechniken, die eine systematische, analytische und effiziente Verifizierung Ihrer Daten ermöglichen. Damit können Sie in die Richtigkeit Ihrer Daten und Ihrer Berichterstattung vertrauen. Diesen Auditkomfort bieten wir Ihnen sowohl für die Verifizierung Ihrer Berichterstattung als auch für die Validierung Ihrer Projekte.
Die Grundsätze Kompetenz, Kundenorientierung, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit stehen bei uns immer im Mittelpunkt unserer Validierungs- und Verifizierungstätigkeiten.
Sind Sie auf der Suche nach einem Partner für die Validierung und Verifizierung Ihres Klimaschutzprojektes? Oder möchten Sie sich informieren?
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