INHALT​

CORSIA

1. CORSIA - Hintergrund und Zielsetzung

Die klimarelevanten Emissionen aus dem Luftverkehr sind mit dem Wachstum der Branche in den letzten Jahren kontinuierlich angesteigen. Um auf diese Steigerung zu reagieren, hatte die International Civil Aviation Organization (ICAO) bereits im Jahr 2010 das Ziel formuliert, die CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr ab 2020 stabil zu halten.

In der Folge wurde zum 06.10.2016 eine globale, marktbasierte Maßnahme zur Begrenzung der CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs verabschiedet. Diese wird kurz CORSIA genannt. CORSIA steht für Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation.

Um die Stabilität der Luftverkehrsemissionen in der Zukunft sicherzustellen, sollen verschiedene Wege genutzt werden. Einerseits betrifft dies Fortschritte in der Flugzeugtechnik …

1. CORSIA – HINTERGRUND UND ZIELSETZUNG

Die klimarelevanten Emissionen aus dem Luftverkehr sind mit dem Wachstum der Branche in den letzten Jahren kontinuierlich angesteigen. Um auf diese Steigerung zu reagieren, hatte die International Civil Aviation Organization (ICAO) bereits im Jahr 2010 das Ziel formuliert, die CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr ab 2020 stabil zu halten.

In der Folge wurde zum 06.10.2016 eine globale, marktbasierte Maßnahme zur Begrenzung der CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs verabschiedet. Diese wird kurz CORSIA genannt. CORSIA steht für Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation.

Um die Stabilität der Luftverkehrsemissionen in der Zukunft sicherzustellen, sollen verschiedene Wege genutzt werden. Einerseits betrifft dies Fortschritte in der Flugzeugtechnik …

… (Turbinen, Aerodynamik etc.), andererseits geht es um betriebliche Verbesserungen (z.B. des Routings). Außerdem ist der Einsatz von nachhaltigen Flugkraftstoffen ist in ersten Erprobungsphasen.

Unter CORSIA sollen zudem die CO2-Emissionen der internationalen Flüge mit sogenannten anerkannten Projektgutschriften (den Offsets), sowie mit Emissionsberechtigungen aus Emissionshandelssystemen kompensiert werden. Ziel ist es, ab dem Jahr 2020 ein CO2-neutrales Wachstum des internationalen Luftverkehrs zu erreichen.

2. Wer ist zur Teilnahme an CORSIA verpflichtet?

Im Anwendungsbereich von CORSIA sind alle Luftfahrzeugbetreiber, die auf ihren internationalen Flügen mit Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOW) von mehr als 5.700 kg verkehren und jährliche CO2-Emissionen von mehr als 10.000 Tonnen ausstoßen.

In der EU wurden die Anforderungen von CORSIA mittels einer delegierten Verordnung der EU-Kommission (2019/1603 vom 18. Juli 2019) in den Europäischen Emissionshandel implementiert.

  • Die delegierte Verordnung gilt für Luftfahrzeugbetreiber, die ein in einem EWR-Staat ausgestelltes Luftverkehrsbetreiberzeugnis (einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage sowie der überseeischen Gebiete und Schutzgebiete dieses EWR-Staats) besitzen &
  • die seit dem 1. Januar 2019 jährliche CO2-Emissionen von mehr als 10.000 Tonnen durch Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5.700 kg erzeugen.
  • In die Anwendungsbereiche fallen
    – Flüge zwischen Flugplätzen in verschiedenen Staaten des EWR oder Flüge zwischen Flugplätzen in EWR-Staaten und Flugplätzen in Drittländern;
    – internationale Flüge zwischen Flugplätzen in EWR-Staaten und Flugplätzen in Gebieten in äußerster Randlage sowie überseeischen Gebieten oder Schutzgebieten anderer EWR-Staaten;
    – internationale Flüge zwischen Flugplätzen in Gebieten in äußerster Randlage sowie überseeischen Gebieten oder Schutzgebieten von EWR-Staaten und Flugplätzen in Drittländern oder überseeischen Gebieten oder Schutzgebieten anderer EWR-Staaten.
  • Folgende Emissionen aus Flügen sind dabei ausgenommen: Flüge in staatlichem Auftrag, Flüge im humanitären Einsatz, medizinische Flüge, Militärflüge und Löschflüge.
    Diese Ausnahmen gelten auch unter CORSIA. Sie schließen auch die Flüge ein, die vor oder nach einem humanitären, medizinischen oder Brandbekämpfungsflug stattgefunden haben, wenn diese zur Durchführung der Maßnahmen oder zur Neupositionierung des Flugzeugs danach erforderlich waren.

3. Was ist CORSIA und welche Regelungen sind relevant?

Um das Ziel des klimaneutralen Wachstums ab 2020 zu erreichen sind mehrere Regelwerke durch die ICAO geschaffen worden: Die Standards and Recommended Practices (SARP). Sie wurden am 27.06.2018 vom ICAO-Rat beschlossen und gelten seit dem 01.01.2019. Die CORSIA-SARPs werden formal auch als ICAO Annex 16 Volume IV bezeichnet.

Die SARP umfassen administrative Erfordernisse, Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungsregeln (MRV-Regeln) und die Berechnung der Höhe der Kompensationsverpflichtungen.

Hilfestellungen zur Anwendung der SARP enthält das dazu gehörige Environmental Technical Manual (ETM _prodecures for demonstration compliance with the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA)). Es hat keinen rechtlich bindenden Charakter, enthält aber detaillierte Hintergrundinformationen zu CORSIA Anforderungen und erläuternde praktische Beispiele. Zudem existieren fünf sogenannte CORSIA Implementation Elements:

  • CORSIA Kapitel 3 Staaten
    Hierin ist eine Liste der an CORSIA teilnehmenden Staaten enthalten, die bei der streckenbezogenen Emissionsberechnung ab 2021 einzubeziehen sind. Diese werden jährlich aktualisiert.
  • CORSIA CO2-Schätzungs- und Berichterstattungs-tool (ICAO CORSIA CERT)
    Hier sind vereinfachte Verfahren zur Überwachung, Berichterstattung und Verifizierung (MRV) enthalten.
  • CORSIA eligible fuels
    In diesem Dokument sind die Informationen zur CO2-Emissionsreduzierung durch CORSIA-zugelassene Kraftstoffe enthalten.
  • CORSIA eligible emission units
    Dieses Dokument enthält Kriterien für Emissionseinheiten und Programme für wählbare Emissionseinheiten.
  • CORSIA CENTRAL REGISTRY (CCR)
    Dieses Register enthält die Informationen, die vom Zentralregister von CORSIA zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Umsetzung von CORSIA zu ermöglichen (jährliche Aktualisierung der Daten über die gesamten CO2-Emissionen, ab 2025 alle drei Jahre Aktualisierung der Informationen über Emissionseinheiten und deren Einhaltung).

 Sie sind Referenzelemente, auf die in den SARP Bezug genommen wird.

4. Wie funktioniert CORSIA?

Bereits seit dem 01.01.2019 sind Luftfahrzeugbetreiber aus allen ICAO-Mitgliedsstaaten – unabhängig von der Teilnahme des Staats an CORSIA – verpflichtet, ein Monitoring ihrer CO2-Emissionen durchzuführen. Dieses basiert auf einem Monitoringplan, der nach Abstimmung und Genehmigung der zuständigen Behörde angewendet werden muss. Die hierin ermittelten Emissionen sind die sektorale Basislinie für das Jahr 2019. Aus ihnen wird der Durchschnitt der gesamten CO2-Emissionen auf den Strecken bestimmt, die durch CORSIA in einem bestimmten Jahr ab 2021 kompensiert werden.

Der sogenannte Monitoringplan enthält neben der Identifizierung des Flugzeugbetreibers, die Flotten- und Betriebsdaten, die Methoden und Mittel zur Berechnung von Emissionen aus internationalen Flügen und die Angaben zu Datenverwaltung und -Kontrolle.

In der Stufe 1 (bis 2026) berücksichtigt die Formel zur Berechnung der Kompensationsmenge das Wachstum der gesamten Branche. Das heißt, die Emissionen, die ab dem Zeitraum 2021 bis 2026 entstehen und die über den Durchschnitt der Emissionen von 2019 hinausgehen, müssen kompensiert werden. Kompensation kann durch den Einsatz von nachhaltigen Treibstoffen oder die Abgabe einer entsprechenden Anzahl von Emissionsgutschriften (sog. Offsets) geschehen. Wie zuvor erwähnt, legen die SARP die Regeln zur Löschung der Offsets fest. Im Vergleich zum Europäischen Emissionshandel wird auf einen Ausgleich aller Flugzeugemissionen verzichtet. Dafür entfällt jedoch auch die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten.

In der Stufe 2 (ab 2027) bestimmt das individuelle Wachstum der jeweiligen Verkehrsemissionen des Luftfahrzeugbetreibers die Bemessung der Kompensation.

LUFTFAHRZEUGBETREIBER AUSSERHALB DER EWR-STAATEN

Für Betreiber außerhalb der EU finden sich die Regeln für die Überwachung und Berichterstattung im Environmental Technical Manual (Doc 9501), Band IV – Verfahren zum Nachweis der Einhaltung des Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA).

LUFTFAHRZEUGBETREIBER DER EWR-STAATEN

Für Luftfahrzeugbetreiber in der EU gelten für das Monitoring die Regelungen der Durchführungsverordnung (EU)2012/601 (siehe oben). Ab 2021 gilt dann die Ende 2018 verabschiedete Novelle der Verordnung: (EU) 2018/2066. Die EU-Kommission passt darin die bestehenden Überwachungsregeln des europäischen Emissionshandels für Luftfahrzeugbetreiber an und schafft damit gleichzeitig die Voraussetzung für die Überwachung und Berichterstattung unter CORSIA. Der zu erstellende Monitoringplan ist die Grundlage für die Berichterstattung. Er wird zwischen Flugzeugbetreiber und zuständiger Behörde abgestimmt und letztlich durch die Behörde genehmigt.

Die Verifizierungsstelle muss bei der Prüfung des jährlichen Emissionsberichts bestätigen, dass der Flugzeugbetreiber seine Emissionen in Übereinstimmung mit dem Monitoringplan überwacht. Bei wesentlichen Änderungen an den Monitoringverfahren ist der Monitoringsplan erneut bei der zuständigen Behörde zur Genehmigung einzureichen.
Um das Monitoringverfahren zu vereinfachen wurde das ICAO CORSIA CO2 Estimation and Reporting Tool (CERT) entwickelt. Es dient dazu  die jährlichen CO2-Emissionen von Flugzeugbetreibern mit geringen Emissionen zu schätzen. Darüber hinaus kann das ICAO CERT auch von allen anderen Flugzeugbetreibern eingesetzt werden, um die eigenen Emissionen vorläufig einzuschätzen und um Datenlücken in der Berichterstattung zu schließen (vgl. hierzu auch die Resolution A39-3 der ICAO-Versammlung).

  • Entweder durch Verfolgung des Brennstoffeinsatzes unter Anwendung einer der fünf anerkannten Methoden (siehe unten „Fuel Use Monitoring Methods“) und anschließender Berechnung der CO2-Emissionen,
  • oder unter Verwendung des ICAO CORSIA CERT.

Das Emissionsniveau des Flugzeugbetreibers (Emissionsschwellenwerte) bestimmt, ob der Betreiber berechtigt ist, das ICAO CORSIA CERT zu verwenden, oder ob er eine individuelle Methode zur Überwachung des Treibstoffverbrauchs anwenden muss. Jeder Betreiber wählt die für Ihn geeignete Methode (siehe unten) aus und nimmt die Auswahl in seinen Emissionsüberwachungsplan auf.

Emissionsschwellenwerte:

  • < 500 kt CO2/a aus internationalen Flügen im Zeitraum 2019-2020: Betreiber kann das ICAO CORSIA CERT für die Schätzung und Berichterstattung seiner CO2-Emissionen im Rahmen von CORSIA nutzen.
  • > 500 kt CO2/a oder gleich 500 kt CO2/a aus internationalen Flügen im Zeitraum 2019-2020: Betreiber muss sich für eine der fünf in Frage kommenden Fuel Use Monitoring Methods entscheiden.

Ab dem Beginn von Stufe 1 (2021) ändert sich der Schwellenwert für die Eignung zur Nutzung des ICAO CORSIA CERT. Dieser liegt dann bei < 50 kt CO2/a. Darüber hinaus können Betreiber das ICAO CORSIA CERT zur Schätzung und Meldung der CO2-Emissionen nutzen, die nicht durch Kompensationsanforderungen abgedeckt sind.

Das ICAO CORSIA CERT unterstützt Flugzeugbetreiber außerdem, indem es die standardisierten Vorlagen für den Monitoringplan und den Emissionsbericht als Grundlage bietet. Insbesondere sind dies

  • die Beurteilung der Eignung des Betreibers zur Verwendung von ICAO CORSIA CERT (Annex 16, Band IV, Teil II, Kapitel 2, 2.2);
  • die Beurteilung, ob der Betreiber in den Anwendungsbereich der MRV-Anforderungen aus Kapitel 2 fällt oder nicht; und
  • die Schließung von Datenlücken bei den CO2-Emissionen.

Die fünf Methoden zur Überwachung des Treibstoffverbrauchs (Fuel Use Monitoring Methods) werden in Anhang 16, Band IV, Anlage 2 sowie im Environmental Technical Manual (Doc 9501), Band IV – Procedures for demonstrating compliance with the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) ausführlich beschrieben. Im Überblick handelt es sich um:

  • „Methode A“
    Methode A basiert auf dem Treibstoffbestand in den Flugzeugtanks direkt nach der Betankung, sowie der getankten Treibstoffmenge. Diese Methode erfordert sowohl Daten aus dem betrachteten Flug (N) als auch Daten aus dem nachfolgenden Flug (N+1).
  • „Methode B“
    Methode B basiert auf der Treibstoffmenge zum On-Block – Zeitpunkt, sowie der getankten Menge. Sie erfordert sowohl Daten aus dem betrachteten Flug (N) als auch Daten aus dem vorangegangenen Flug (N-1).
  • „Block-off / Block-on Methode“
    Diese Methode erfordert nur Daten aus dem die Messung betreffenden Flug. Die Treibstoffbilanz bezieht sich auf die Treibstoffmengen bei Off-Block und On-Block. Die Datenpunkte sind diejenigen, die im Flugzeugbetrieb aus Sicherheitsgründen üblicherweise erfasst werden.
  • „Fuel Uplift“
    Die zu erfassenden Treibstoffmengen für diese Methode sind nur die jeweils getankten Mengen. Eine besondere Herausforderung dieser Methode ist die Zuordnung des Treibstoffes, wenn die Betankung für mehrere Flüge auf einmal stattfindet.
  • „Fuel Allocation with Block Hour“
    Die gesamte aufgetankte Treibstoffmenge des Flugzeugbetreibers wird bei dieser Methode mit Hilfe der Blockzeiten auf die Flüge aufgeteilt. Dabei sind sowohl Flugzeugtypen als auch Treibstoffmengen pro Flugstrecke zu beachten.

(Gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2019/1603 sind für Luftfahrezugbereiber der EWR-Staaten nur die Methoden A und B anwendbar.)
Diese fünf Methoden sind aus Sicht der ICAO für die Anwendung von CORSIA gleichwertig und spiegeln etablierte Praktiken wider. Sie geben Luftfahrzeugbetreibern darüber hinaus die Flexibilität, diejenige Methode auszuwählen, die am besten zu den bestehenden Verfahren zur Erfassung des Treibstoffverbrauchs passt.
Ein Flugzeugbetreiber kann für verschiedene Flugzeugtypen seiner Flotte unterschiedliche Methoden zur Überwachung des Treibstoffverbrauchs anwenden. Wenn ein Flugzeugbetreiber eine Überwachungsmethode ändern will, muss er die Änderung im Monitoringplan angeben und von der betreffenden Behörde genehmigen lassen.

LUFTFAHRZEUGBETREIBER IN EWR-STAATEN

Die CORSIA-Berichterstattung erfolgt für europäische Luftfahrzeugbetreiber jeweils gemeinsam mit dem Emissionsbericht für den Europäischen Emissionshandel und dem Verifizierungbericht der Prüfstelle zum 31. März des Folgejahres.

LUFTFAHRZEUGBETREIBER AUßERHALB DER EWR-STAATEN

Der verifizierte Emissionsbericht des Luftfahrzeugbetreibers wird jährlich gleichzeitig mit dem Verifizierungsbericht der Prüfstelle der verantwortlichen staatlichen Behörde vorgelegt. Sowohl der Betreiber als auch die Verifizierungsstelle reichen beide unabhängig voneinander ein.

Es gelten folgende Fristen:

  • Kalenderjahr 2019 und 2020: 31. Mai des Folgejahres
  • Kalenderjahr 2021 bis 2035: 30. April des Folgejahres.

Die staatliche Behörde leitet den Emissionsbericht von allen teilnehmenden Flugzeugbetreibern spätestens drei Monate nach der Abgabefrist an die ICAO weiter.

OFFSETTING UND LÖSCHUNG VON ELIGIBLE EMISSIONS UNITS

Im Rahmen der Teilnahme an CORSIA muss ein Flugzeugbetreiber seine Ausgleichsanforderungen erfüllen, indem er unter CORSIA zulässige Emissionseinheiten (sogenannte Eligible Emissions Units, siehe oben) in einer Menge löschen lässt, die den gesamten Ausgleichsanforderungen im betreffenden Berichtszeitraum entsprechen.
Die Löschungspflicht kann nur mit Emissionseinheiten (z.B. Offset-Zertifikate) erfolgen, die nach einem Bewertungsverfahren durch das ICAO Council für zulässig erklärt wurden. Die Emissionseinheiten werden am Markt durch Kauf erworben.
Die CORSIA SARP legen Qualitätskriterien für die Bewertung der Emissionseinheiten fest. Diese beinhalten:

  • Gutschriften müssen zusätzliche Emissionsminderungen repräsentieren (Additionalität)
  • Es muss gewährleistet sein, dass die in CORSIA genutzten Offsets nicht auch für die Zielerreichung des Gastgeberstaates angerechnet werden (Vermeidung von Doppelzählung).
  • Projekte dürfen nicht gegen lokale/regionale/nationale Regeln verstoßen und sollen nachweisen, dass soziale Belange und Umweltanforderungen gewahrt werden (z.B. mit Blick auf Umsiedlungen durch Staudammprojekte).

Sowohl international beaufsichtigte Offsetprogramme wie der Clean Development Mechanism (CDM) und künftige Marktmechanismen unter dem Übereinkommen von Paris, als auch freiwillige Standards unter der Aufsicht der jeweiligen privatrechtlichen Organisation (wie z.B. The Gold Standard oder VERRA) oder nationale Offset-Programme (wie American Carbon Registry), können sich für die Nutzung unter CORSIA bewerben. Eine Arbeitsgruppe der ICAO prüft anhand definierter Qualitätskriterien die Eignung zur Nutzung unter CORSIA. Die zulässigen Emissionseinheiten werden durch die ICAO regelmäßig veröffentlicht.

Ab 2021 können Betreiber ihre CORSIA-Kompensationsanforderungen reduzieren, indem sie Emissionsreduktionen aus für CORSIA zulässigen, nachhaltigen Kraftstoffen geltend machen. Dafür sind Anforderungen definiert, welche die Verwendung der sogenannten CORSIA eligible fuels regeln (z.B. Notwendigkeit der Kaufaufzeichnungen, Verwendung von Lebenszyklus-Emissionswerten, Definition von Emissionsreduktionsfaktoren für jeden CORSIA-kompatiblen Kraftstoff, gültiges Nachhaltigkeitszertifikat). Bislang sind durch die ICAO nur die Kriterien für die Bewertung der Treibstoffe veröffentlicht. Eine Liste der Zulässigen Zertifizierungsschemata für Treibstoffe ist derzeit noch nicht veröffentlicht.

Auf EU-Ebene bedarf die Liste der unter CORSIA nutzbaren Emissionseinheiten noch einer Überführung in europäisches Recht.

Die erste Löschung von Emissionseinheiten durch Luftfahrzeugbetreiber erfolgt bis spätestens 31.01.2025. Hierzu legen Luftfahrzeugbetreiber der zuständigen staatlichen Behörde einen verifizierten Löschungsbericht vor. Nach Überprüfung wird dieser an die ICAO weitergeleitet.

5. Unsere Leistung

Die Müller-BBM Cert Umweltgutachter GmbH ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) für die Prüfung von CORSIA-Emissionsberichten akkreditiert und bei der ICAO für die Verifizierung derselben notifiziert (Liste der Prüfstellen).

Unsere Akkreditierung für den europäischen Emissionshandel nach DIN EN ISO 14065 und VO (EU) 2018/2067 umfasst zudem die Verifizierungen von CORSIA-relevanten Emissionen für Flugzeugbetreiber aus dem EWR-Staatenraum.

Unsere Arbeitsweise ist so angelegt, dass unsere Prüfung effektiv und individuell auf die Bedürfnisse jedes unserer Kunden angepasst wird. Durch die Verbindung verschiedener Auditierungstechniken wird so eine effiziente Prüfung sichergestellt. Unsere Prüfung umfasst dazu die Wirksamkeit Ihrer Kontrollsysteme, eine analytische Prüfung der logischen Integrität Ihrer Daten, eine rationelle Anzahl von Stichproben, um die systematische Integrität Ihres Berichtes sicherzustellen und einen Abgleich mit Flugplandaten. Diesen Auditkomfort bieten wir Ihnen gerne für Ihre Emissionsberichterstattung an.

Die Grundsätze Kompetenz, Kundenorientierung, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit stehen bei uns immer im Mittelpunkt unserer Verifizierungstätigkeit.

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Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Erläuterung unseres Angebots und oder Klärung Ihrer Fragen zum Thema CORSIA und Emissionsausgleich.

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Wir bieten Ihnen den vollen Umfang der benötigten Verifizierungsleistung an und können dabei auf mehr als 15 Jahre Erfahrung u.a. aus dem europäischen Emissionshandel zurückgreifen. Mit unserem Wissen betreuen wir Sie im gesamten Prüfvorgang, vom Vor-Ort-Audit bis zur Verifizierungserklärung.

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