INHALT​

1. Was ist ein Carbon Footprint?

Der CO2-Fußabdruck (oder Carbon Footprint) wird als Bilanzgröße für die Außendarstellung von Unternehmen und die Werbewirksamkeit von Produkten immer bedeutender.

Doch was genau verbirgt sich dahinter?
Und wie kann mein Unternehmen den Carbon Footprint unserer Produkte bzw. des gesamten Unternehmens bestimmen?

Da der Carbon Footprint wie bereits angedeutet sowohl auf Produktebene, als auch auf Unternehmensebene bestimmt werden kann, wird grundsätzlich zwischen zwei Arten des Footprint unterschieden. In beiden Fällen gilt, dass alle Emissionen berücksichtigt werden, die entweder bei der Herstellung eines Produktes oder im Betrieb eines Unternehmens entstehen. Darunter fallen die direkten Emissionen aus den Geschäftsprozessen (Scope 1 – Emissionen), …

genauso wie die indirekten Emissionen, die bei der Produktion von bezogenem Strom oder bezogener Wärme entstanden sind (Scope 2 – Emissionen). Zusätzlich werden die Emissionen aus vor- und nachgelagerten Prozessen mit einbezogen (Scope 3 – Emissionen). Dieser Scope reicht vom Abbau der Rohstoffe, die für ein Produkt oder für den Betrieb benötigt werden, bis zur Entsorgung von Produkten und Reststoffen. So sollen letzendlich alle Emissionen aller Geschäfts- und Produktionsprozesse erfasst und zugeordnet werden.

Ziel ist, eine vollständige Analyse aller anfallenden Emissionen durchzuführen und diese in einer einzigen Kennzahl, dem CO2-Fußabdruck zusammenzufassen.

1. WAS IST EIN CARBON FOOTPRINT?

Der CO2-Fußabdruck (oder Carbon Footprint) wird als Bilanzgröße für die Außendarstellung von Unternehmen und die Werbewirksamkeit von Produkten immer bedeutender.

Doch was genau verbirgt sich dahinter?
Und wie kann mein Unternehmen den Carbon Footprint unserer Produkte bzw. des gesamten Unternehmens bestimmen?

Da der Carbon Footprint wie bereits angedeutet sowohl auf Produktebene, als auch auf Unternehmensebene bestimmt werden kann, wird grundsätzlich zwischen zwei Arten des Footprint unterschieden. In beiden Fällen gilt, dass alle Emissionen berücksichtigt werden, die entweder bei der Herstellung eines Produktes oder im Betrieb eines Unternehmens entstehen. Darunter fallen die direkten Emissionen aus den Geschäftsprozessen (Scope 1 – Emissionen), …

genauso wie die indirekten Emissionen, die bei der Produktion von bezogenem Strom oder bezogener Wärme entstanden sind (Scope 2 – Emissionen). Zusätzlich werden die Emissionen aus vor- und nachgelagerten Prozessen mit einbezogen (Scope 3 – Emissionen). Dieser Scope reicht vom Abbau der Rohstoffe, die für ein Produkt oder für den Betrieb benötigt werden, bis zur Entsorgung von Produkten und Reststoffen. So sollen letzendlich alle Emissionen aller Geschäfts- und Produktionsprozesse erfasst und zugeordnet werden.

Ziel ist, eine vollständige Analyse aller anfallenden Emissionen durchzuführen und diese in einer einzigen Kennzahl, dem CO2-Fußabdruck zusammenzufassen.

2. Was bedeutet Klimaneutralität?

Immer häufiger kann man auf Produkten oder auch bei Dienstleistungsangeboten die Kennzeichnung „CO2-neutral“ finden. Selbst ganze Unternehmen sprechen inzwischen von Klimaneutralität. Da lohnt sich die Frage, was bedeutet Klimaneutralität eigentlich in der Praxis?

Eine Möglichkeit ist natürlich, bei der Herstellung von Produkten oder während der unternehmerischen Geschäftstätigkeiten  überhaupt keine Emissionen zu verursachen. Das dürfte allerdings der großen Mehrzahl der Unternehmen schwer fallen, da Emissionen an den verschiedensten Stellen entstehen und in vielen Fällen gar nicht vermieden werden können. Sei es beim Abbau von Rohstoffen, beim Transport, während der Produktion oder bei der Entsorgung. Eine emissionslose Erzeugung oder emissionslose Geschäftsprozesse sind mit der heutigen Technik nur selten machbar.

ALSO MUSS EINE ANDERE LÖSUNG HER, DAMIT AM ENDE DER GLEICHUNG EINE NULL STEHT:

Das übliche Vorgehen heute besteht darin, im ersten Schritt die Emissionen zu erfassen, also den Carbon Footprint zu bestimmen, im zweiten Schritt die Emissionen soweit als möglich zu reduzieren, um in einem letzten Schritt alle nicht vermeidbaren Emissionen mit Ausgleichszertifikaten zu kompensieren. Diese Ausgleichszertifikate belegen Investitionen in weltweite Klimaschutzprojekte, die dazu dienen, der Atmosphäre CO2 zu entziehen oder den Ausstoß aktiv zu vermeiden. Der Grundgedanke dabei ist, dass es für den Klimawandel nicht ausschlaggebend ist, wo Emissionen verursacht, vermieden oder reduziert werden. Daher könne Treibhausgase, die an einer Stelle emittiert werden, durch Projekte in anderen Teilen der Welt ausgeglichen werden.

Die geläufigste Methode zur CO2-Reduktion ist das Pflanzen von Bäumen und die Aufforstung von Wäldern. Es können aber z.B. auch die Erzeugung von Biogas oder die Umstellung von fossiler auf nachhaltige Stromerzeugung unterstützt werden. In diesem Fall ist die Vermeidung von Emissionen im Vergleich zur Situation ohne Umstellung auf die emissionsarme Technologie als CO2-Reduktion zu bewerten.

3. Welche Unternehmensziele können mit Hilfe des Carbon Footprint erreicht werden?

Vielleicht fragen Sie sich, warum ein Unternehmen Geld in die Hand nehmen sollte, um seinen Carbon Footprint zu ermitteln oder sogar um klimaneutral zu werden. Und Sie haben Recht, natürlich sind die Bemühungen im Klimaschutz erst einmal kostenintensiv und aufwendig. Ist diese Hürde überwunden, bieten sich dennoch beachtliche und nicht zuletzt auch finanzielle Chancen:

  1. Durch die Überwachung der Treibhausgasemissionen und des Orts ihrer Entstehung können Einsparpotenziale besser identifiziert und bewertet werden. Oft machen schon kleine Veränderungen, wie z.B. die Umstellung der Beleuchtung von herkömmlichen Leuchtmitteln auf LED einen großen Unterschied aus. Das macht sich dann nicht nur in der CO2-Bilanz bemerkbar, sondern verringert in der Regel auch Kosten.
  2. Da der Klimawandel mit großem öffentlichem und politischem Interesse verfolgt wird, bietet die Erhebung des Carbon Footprint oder die Erreichung der Klimaneutralität eine gute Möglichkeit, Kaufanreize und Werbewirksamkeit bei Kunden zu erhöhen und so Margen zu steigern.
  3. Mehr als das: Die Treibhausgasbilanz kann dazu genutzt werden, um an Klimaschutzprogrammen teilzunehmen. Oft wird von diesen eine Erhebung der Treibhausgasbilanz gefordert. Solche Programme sind in der Regel freiwillig, können in manchen Branchen aber auch verpflichtenden Charakter haben. Eine verifizierte Treibhausgasbilanz verhilft Unternehmen zu einer glaubhaften Teilnahme an diesen Projekten.
  4. Durch die jährliche Erhebung der Emissionen wird ein langfristiger Vergleich möglich. Bemühungen im Klimaschutz können so belastbar nachgewiesen werden. Zusätzlich können auch frühere freiwillige Maßnahmen, die ein Unternehmen durchgeführt hat, rückwirkend anerkannt werden.

Es gibt also viele unternehmerische Gründe für die Erhebung des Carbon Footprint und das Anstreben von Klimaneutralität.

Sollten Sie für Ihr Unternehmen über die Erhebung einer Treibhausgasbilanz nachdenken, sei es im Rahmen eines Klimaschutzprogrammes oder für interne Zwecke, dann sind wir die richtigen Ansprechpartner. Haben Sie bereits eine Treibhausgasbilanz für Ihr Unternehmen erstellt oder arbeiten Sie jetzt schon CO2-neutral und möchten diese Angaben von einer unabhängigen Stelle verifizieren lassen, um die die Datensicherheit und das Vertrauen in die Angaben zu erhöhen? Auch dann sind Sie bei uns richtig.

Melden Sie sich bei uns, unsere Experten informieren Sie gerne und unverbindlich über die notwendigen Schritte und Anforderungen.

4. GHG, ISO 14064 und ISO 14067 - Anerkannte Standards zur Bestimmung des Carbon Footprint

Die Erhebung des Carbon Footprint ist ein komplexer Prozess. Viele verschiedene potenzielle Emissionsquellen machen es schwierig, den Überblick zu behalten. Die Herausforderungen, die damit einhergehen, bestehen zum einen in der vollständigen Erfassung der maßgeblichen Emissionsquellen, aber auch in der Vermeidung von Doppelzählungen. Darüber hinaus soll die Vergleichbarkeit mit anderen CO2-Fußabdrücken gegeben sein.

Um dieses zu gewährleisten, gibt es verschiedene international anerkannte Standards und Normen, die das genaue Vorgehen zur Erhebung einer Treibhausgasbilanz beschreiben und dem Anwender helfen, alle relevanten Emissionsquellen zu erfassen. Ein Standard zur Erreichung der Klimaneutralität liegt aktuell noch nicht vor, wird aber derzeit von der Internationalen Organisation für Standardisierung (ISO) ausgearbeitet.

Die folgenden sind Standards zur Erhebung des Unternehmens-CO2-Fußabdrucks (GHG Protocol und ISO 14064), sowie zur Bestimmung des Produkt-CO2-Fußabdrucks (GHG Protocol und ISO 14067):

Diese internationale Normenreihe besteht aus 3 Teilen:

  1. Teil: Erstellung THG-Bilanzen auf Organisationsebene
  2. Teil: Quantifizierung, Überwachung und Berichterstattung von Emissionsreduktionen und Verbesserungen des THG-Entzuges auf Projektebene
  3. Teil: Prüfung von THG-Berichten; Festlegung des Verifizierungs- und Validierungsprozesses

Diese internationale Norm legt Anforderungen an die Erstellung von THG-Bilanzen auf Produktebene fest.

 

Um eine breite Anwendung der drei Standards möglich zu machen, sind das GHG Protocol, die ISO 14064 und die ISO 14067 klimaprogramm- und klimapolitikneutral. Das heißt, jeder Anwender kann sie unabhängig von den Randbedingungen seiner Bilanzierungsaufgabe bzw. seines Klimaprojektes verwenden. Aus diesem Grund nutzen freiwillige wie auch verpflichtende Klimaschutzprogramme die Methodiken dieser Standards zur Erhebung einer Treibhausgasbilanz. Dazu gehören zum Beispiel das Carbon Disclosure Projekt (CDP), das Airport Carbon Accreditation Program (ACA Program), das globale Treibhausgasregister des Weltwirtschaftsforums, aber auch Treibhausgas-Handelsprogramme, wie das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS).

5. Wie wird der Carbon Footprint bestimmt?

CARBON FOOTPRINT AUF UNTERNEHMENSEBENE (GHG PROTOCOL UND ISO 14064):

Es gibt also verschiedene Standards zur Bestimmung der THG-Bilanz. Stellt sich die Frage nach dem Wie: Wie geht man vor, um den Carbon Footprint eines Unternehmens zu bestimmen möchte? Wie groß ist der Aufwand und was genau ist zu tun?

Dies ist notwendig, da es in der in der modernen Wirtschaftswelt unüblich ist, dass Unternehmen klare Grenzen haben und sich nicht mit anderen Unternehmen überschneiden. Daher muss festgelegt werden, welche Teile der Organisation in die Bilanz mit aufgenommen werden müssen, bzw. welche vernachlässigt werden können. Dafür können zwei verschiedene Ansätze gewählt werden: Der Beteiligungsansatz oder der Kontrollansatz.

Legt man den Beteiligungsansatz zugrunde, werden alle verbundenen Unternehmen einer Organisation einbezogen. Die Emissionen der verbundenen Unternehmen werden anteilig über die Kapitalanteile berücksichtigt. Hält ein Konzern also 50% eines Unternehmens X, werden nach dem Beteiligungsansatz 50% der Emissionen aus Unternehmen X dem Konzern zugeordnet.

Der Kontrollansatz berücksichtigt alle Emissionen aus Unternehmen, über die die Organisation die Kontrolle hat. Dies kann sich entweder auf die betriebliche Kontrolle, also die Verfügungsgewalt über die Betriebsabläufe des Unternehmens oder auf die finanzielle Kontrolle beziehen.

Zum Teil gibt es Unterschiede zwischen den Vorgaben des GHG Protocols und der Norm ISO 14064. Angenommen, ein Unternehmen ist unter 50%iger Finanzkontrolle einer übergeordneten Organisation, dann würden nach dem GHG Protocol 50% der Emissionen des Tochterunternehmens für die Treibhausgasbilanzierung der Muttergesellschaft berücksichtigt werden. Nach der ISO 14064 wären es volle 100%.

Hier entscheiden die Verantwortlichen des Unternehmens, welche betrieblichen Tätigkeiten und Abläufe in die THG-Bilanz mit aufgenommen werden. 

BERÜCKSICHTIGTE EMISSIONEN:

Sind die Grenzen der THG-Bilanz entsprechend des genutzten Standards gesetzt worden, ist festzulegen, welche Emissionen berücksichtigt werden. Das GHG Protocol bezieht sich auf die Schadstoffe aus dem Kyoto-Protokoll (CO2, CH4, N2O, HFCs, PFCs, SF6). Der Fokus nach der ISO 14064 ist umfassender und bezieht sich auf alle klimarelevanten Treibhausgas-Gruppen. In beiden Standards werden die Emissionen in die drei bereits angesprochenen Gruppen unterteilt:  

Scope 1:

Die Scope 1 – Emissionen erfassen die direkten Emissionen aus Tätigkeiten, über die die Organisation die vollständige Kontrolle hat. Darunter fallen z.B. Emissionen aus der Eigenerzeugung von Strom, Wärme oder Dampf, Emissionen aus chemischen Reaktionen während des Produktionsprozesses, Transport von Material, Werkzeug etc. in firmeneigenen Fahrzeugen, aber auch z.B. flüchtige Emissionen, wie sie aus Restgasfackeln entstehen.

Scope 2:

Die Scope 2 – Emissionen erfassen die indirekten Emissionen aus bezogenem Strom, bezogener Wärme und bezogener Kälte. Das heißt es werden die Emissionen berücksichtigt, die bei der Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte beim Versorger entstanden sind.

Scope 3:

Zu den Scope 3 – Emissionen werden die indirekten Emissionen aus vor- und nachgelagerten Prozessen gerechnet. Diese werden nach dem GHG Protocol in 15 Unterkategorien aufgeteilt, um eine möglichst genaue Zuordnung zu ermöglichen. Die Klassifikation der Scope 3 – Emissionen ist in der ISO 14064 anders strukturiert, inhaltlich werden aber die gleichen Emissionsquellen abgefragt.

Nach beiden Standards müssen nicht alle Kategorien für ein Unternehmen berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass die Kategorien mit einbezogen werden, die für die individuellen Abläufe und Geschäftstätigkeiten relevant sind.

Die 15 Unterkategorien der Scope 3 – Emissionen nach dem GHG Protocol:

Kategorie 1: Gekaufte Waren und Dienstleistungen
Kategorie 2: Investitionsgüter
Kategorie 3: Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten, die nicht in Scope 1 und 2 enthalten sind
Kategorie 4: Upstream-Transport und Verteilung
Kategorie 5. Beim Betrieb anfallende Abfälle
Kategorie 6: Geschäftsreisen
Kategorie 7: Pendeln von Mitarbeitern
Kategorie 8: Vorgelagerte geleaste Vermögenswerte (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten)
Kategorie 9: Nachgelagerter Transport und Verteilung
Kategorie 10: Weiterverarbeitung von verkauften Produkten
Kategorie 11: Verwendung der verkauften Produkte
Kategorie 12: End-of-Life-Behandlung von verkauften Produkten
Kategorie 13: Nachgelagerte geleaste Vermögenswerte (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten)
Kategorie 14: Franchise (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten)
Kategorie 15: Investitionen (nicht in Scope 1 und 2 enthalten)

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die korrekte Abgrenzung zwischen Scope 1, 2 und 3 sehr wichtig ist. Alle relevanten Emissionsquellen sollten erfasst und Doppelzählungen in allen Bereichen vermieden werden, so dass in der Bilanz weder Emissionen vernachlässigt noch mehrfach berechnet werden.

CARBON FOOTPRINT AUF PRODUKTEBENE (GHG PROTOCOL PRODUCT STANDARD UND ISO 14067):

Die Bestimmung des Produkt-CO2-Fußabdrucks folgt einer ähnlichen Systematik wie die Erhebung des Unternehmens-CO2-Fußabdrucks. Allerdings werden dabei nicht die Geschäftsprozesse, sondern der Produkt-Lebenszyklus betrachtet und bewertet. Daher müssen hier im ersten Schritt die Grenzen des Produkt-Lebenszyklus‘ definiert werden. Dafür gibt es zwei typische Vorgehensweisen:

 „cradle-to-grave“ und
„cradle-to-gate“


Beim „cradle-to-grave“ – Ansatz (dt. von der Wiege bis zur Bahre) wird der vollständige Lebensweg des Produktes betrachtet. Er beginnt mit dem Rohstoffabbau und endet mit der Entsorgung, bzw. der Verwertung. Dieser Ansatz wird verwendet, wenn man hinreichend genau abschätzen kann, was mit einem Produkt nach dem Verkauf geschieht. Er lässt sich also gut bei Endprodukten oder Zwischenprodukten mit nur einem Verwendungszweck anwenden, da hierbei die Emissionen pro sog. funktioneller Einheit in der Regel gut bestimmt werden können. Möchte man zum Beispiel den Carbon Footprint einer Handzahnbürste mit dem Carbon Footprint einer elektrischen Zahnbürste vergleichen, kann die funktionelle Einheit durch die Anzahl der Zahnputzvorgänge pro Tonne CO2 definiert werden.

Beim „cradle-to-gate“ Ansatz (dt. von der Wiege bis zum Werkstor) wird der Lebensweg des Produktes vom Rohstoffabbau bis zum Werkstor betrachtet. Dieser Ansatz wird verwendet, wenn ein Produkt viele Anwendungsmöglichkeiten mit unterschiedlich hohen CO2-Intensitäten hat und es aus diesem Grund nicht möglich ist, belastbare Aussagen über den vollständigen CO2-Fußabdruck zu machen.

Kennt man die genaue Verwendung eines Produktes nicht, sollte man den Carbon Footprint pro deklarierter Einheit angeben. Ein Stahlproduzent z.B. weiß in der Regel nicht, was nach dem Verkauf mit dem Stahl passiert, da es hier viele verschiedene Möglichkeiten gibt, diesen weiterzuverarbeiten. Hier empfiehlt es sich, die Emissionen pro Tonne Stahl zu erfassen.

Wie bei der Erhebung des Carbon Footprint auf Unternehmensebene, werden auch beim CO2-Fußabdruck auf Produktebene alle klimarelevanten Emissionen berücksichtigt.

6. Wie kann die Klimaneutralität erreicht werden?

Nachdem die Emissionen eines Produktes oder einer Organisation im Rahmen einer Treibhausgasbilanz erhoben wurden und nachdem die Gesamtmenge der Emissionen mit Hilfe interner Optimierungen, durch Umweltmanagementsysteme oder auch durch Klimaschutzprojekte soweit wie möglich reduziert wurden, können die übrigen Emissionen durch Ausgleichszertifikate kompensiert werden.

An dieser Stelle können wir für Sie den Bedarf an Zertifikaten für den Ausgleich Ihrer Emissionen prüfen, sowie ob die gewählten Zertifikate entsprechend anerkannt sind.

ANERKANNTE STANDARDS FÜR AUSGLEICHSZERTIFIKATE SIND:
  • Der Clean Development Mechanism (CDM),
  • der Gold Standard (GS) der Schweizer Gold Standard Stiftung,
  • eine Kombination dieser beiden Standards sowie
  • der Verified Carbon Standard (VCS) der U.S.-amerikanischen NGO Verra.

7. Was wir für Sie tun können

Haben Sie sich dazu entschieden einen Carbon Footprint für Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte zu erstellen, dann gehen wir mit Ihnen alle wichtigen Schritte. Mit uns haben Sie die Sicherheit, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt und die internationalen Anforderungen an eine Treibhausgasbilanz erfüllt sind.
Es lohnt sich. Denn die Prüfung durch unabhängige Dritte erhöht die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz Ihrer Angaben.

  • Prüfung, ob Unternehmens- und Berichtsgrenzen, sowie die berücksichtigten Emissionen relevant sind und die Anforderungen erfüllen
  • Festlegung der Ziele der Treibhausgabilanz
  • Prüfung der Angaben zur internen Qualitätssicherung
  • Durchführung der Risikoanalyse
  • Festlegung der Verifizierungs-Prinzipien
  • Zeitplan für die Verifizierung festlegen
  • Vor-Ort Besuch
  • Vorbereitung und Durchführung der Verifizierung
  • Ausstellung der Verifizierungsurkunde

Wir legen unseren Verifizierungstätigkeiten das GHG-Protocol und die ISO Normen 14064 und 14067 zur Bestimmung des Carbon Footprint zu Grunde. Das kann besonders gut im Rahmen von Klimaschutzprojekten z.B. des Carbon Disclosure Project (CDP) oder etwa durch das Airport Carbon Accreditation (ACA) Programm geschehen. Die Verifizierung des Carbon Footprint ist aber auch und ohne Anbindung an ein Projekt möglich, z.B. für unternehmensinterne Berichte wie ein Balance Report oder ein Geschäftsbericht.

Falls Sie auf der Suche nach der richtigen Prüfstelle sind, wenden Sie sich gerne an uns: 

Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Erläuterung unseres Angebots und oder Klärung Ihrer Fragen zum Thema Carbon Footprint und Klimaneutralität.
Sie können uns auch direkt anrufen unter:

Wir bieten Ihnen den vollen Umfang der benötigten Zertifizierungsleistung an und können dabei auf mehr als 10 Jahre Erfahrung zurückgreifen. Mit unserem Wissen betreuen wir Sie im gesamten Prüfvorgang, vom Vor-Ort-Audit bis zur Zertifizierung.

Wenn Sie mehr über unser Unternehmen und unsere Referenzen erfahren möchten, sehen Sie sich doch hier um:
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