INHALT​

Nichtfinanzielle Erklärung (NFE)

1. WAS IST EINE NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG?

2014 wurde auf europäischer Ebene die CSR-Richtlinie (Corporate Social Resposibility) verabschiedet. 2017 wurde sie durch das Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im deutschen Recht verankert. Die nichtfinanzielle Erklärung wurde als verpflichtendes Element des Lageberichtes aufgenommen. Sie soll Angaben zu allen relevanten nichtfinanziellen Faktoren enthalten, die sich auf die Geschäftstätigkeiten und das Geschäftsergebnis des Unternehmens auswirken können. Unternehmen müssen dafür bestimmen, …

… welche Faktoren für die eigenen Tätigkeiten wesentlich und daher zu berichten sind. Im Unterschied zum umfangreicheren Nachhaltigkeitsbericht, der dieses nicht erfordert, müssen die Angaben der nichtfinanziellen Erklärung sowie die Angaben im Geschäftsbericht von einer Prüferin oder einem Prüfer bestätigt werden. Angaben im Nachhaltigkeitsbericht können auch ohne externe Kontrolle veröffentlicht werden.

1. WAS IST EINE NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG?

2014 wurde auf europäischer Ebene die CSR-Richtlinie (Corporate Social Resposibility) verabschiedet. 2017 wurde sie durch das Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im deutschen Recht verankert. Die nichtfinanzielle Erklärung wurde als verpflichtendes Element des Lageberichtes aufgenommen. Sie soll Angaben zu allen relevanten nichtfinanziellen Faktoren enthalten, die sich auf die Geschäftstätigkeiten und das Geschäftsergebnis des Unternehmens auswirken können. Unternehmen müssen dafür bestimmen, …

… welche Faktoren für die eigenen Tätigkeiten wesentlich und daher zu berichten sind. Im Unterschied zum umfangreicheren Nachhaltigkeitsbericht, der dieses nicht erfordert, müssen die Angaben der nichtfinanziellen Erklärung sowie die Angaben im Geschäftsbericht von einer Prüferin oder einem Prüfer bestätigt werden. Angaben im Nachhaltigkeitsbericht können auch ohne externe Kontrolle veröffentlicht werden.

2. Wer ist zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet?

Das CSR-RUG verpflichtet große kapitalmarktorientierte Unternehmen, große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung im Rahmen des Lageberichtes.

Unternehmen müssen demnach drei Eigenschaften aufweisen, durch die sie zur Abgabe der finanziellen Erklärung verpflichtet sind. Sie müssen:

  1. groß im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB sein,
  2. kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264 d HGB sein und
  3. im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen.

Die Verpflichtung unterliegt dann wiederum drei weiteren Kriterien:

  1. Kriterium: Ein Unternehmen überschreitet an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der folgenden Grenzen (Nur dann gilt es nach § 267 Abs. 3 HGB als groß):
  • Bilanzsumme von mehr als 20.000.000 Euro,
  • Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag von mehr als 40.000.000 Euro,
  • im Jahresdurchschnitt mehr als 250 Arbeitnehmer
  1. Kriterium: Die Kapitalmarktorientierung ist am betreffenden Abschlussstichtag erfüllt.
  2. Kriterium: Im Jahresdurchschnitt, an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen sind mehr als 500 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt.

Sind alle drei Kriterien erfüllt, sind Unternehmen verpflichtet eine verifizierte nichtfinanzielle Erklärung zu erstellen. Kreditinstitute und Versicherungen, sind bereits betroffen, wenn sie nur das erste und das dritte Kriterium erfüllen.

3. Was beinhaltet die nichtfinanzielle Erklärung?

Die nichtfinanzielle Erklärung soll alle relevanten Informationen enthalten, die das Unternehmensergebnis und die Ausübung der Tätigkeit beschreiben. Diese sollen aussagekräftig, deutlich und strukturiert zusammengestellt werden.

Das CSR-RUG verlangt von betroffenen Unternehmen die Erweiterung des jährlichen Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung (bzw. einen nichtfinanziellen Bericht), die folgendes enthalten muss:

  • Eine Beschreibung des Geschäftsmodells
  • Erklärungen zu den Leistungen bezüglich folgender Themen:

z.B. Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien, Schutz der biologischen Vielfalt.

z.B. Maßnahmen zur Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung, Arbeitsbedingungen, Umsetzung der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, Achtung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Gewerkschaften, Gesundheitsschutz, oder die Sicherheit am Arbeitsplatz.

z.B. der unternehmerische Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene, oder Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften.

z.B. Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen

z.B. bestehende Instrumente zur Bekämpfung von Korruption oder Bestechung.

Zu diesen Aspekten sind in der nichtfinanziellen Erklärung jeweils diejenigen Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der Kapitalgesellschaft sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf dieselben Aspekte erforderlich sind.

Dazu gehören…

  1. die Beschreibung der von der Kapitalgesellschaft verfolgten Konzepte, einschließlich der von der Kapitalgesellschaft angewandten Due-Diligence-Prozesse,
  2. die Ergebnisse der Konzepte nach Nummer 1,
  3. die wesentlichen Risiken, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in Absatz 2 genannten Aspekte haben oder haben werden, sowie die Handhabung dieser Risiken durch die Kapitalgesellschaft,
  4. die wesentlichen Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen der Kapitalgesellschaft, ihren Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in Absatz 2 genannten Aspekte haben oder haben werden, soweit die Angaben von Bedeutung sind und die Berichterstattung über diese Risiken verhältnismäßig ist, sowie die Handhabung dieser Risiken durch die Kapitalgesellschaft,
  5. die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft von Bedeutung sind,
  6. soweit es für das Verständnis erforderlich ist, Hinweise auf im Jahresabschluss ausgewiesene Beträge und zusätzliche Erläuterungen dazu. 

Für alle genannten Themen gilt das Prinzip „Comply or explain“. Das heißt, falls Unternehmen zu einzelnen Themen keine Angaben machen können, sei es, da keine Aktivitäten betrieben werden, oder sei es, da dadurch Nachteile im Wettbewerb entstehen könnten, ist dieses ausführlich darlegen.

Sowohl die EU-Richtlinie als auch das CSR-RUG verweisen auf bestehende Rahmenwerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die auch für die gesetzliche Berichtspflicht genutzt werden können.

Die wichtigsten sind sicherlich allen voran der Standard der Global Reporting Initiative (GRI), der United Nations Global Compact (UNGC), der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) des Rates für nachhaltige Entwicklung (RNE) und die DIN EN ISO 26000. Außerdem gibt es noch Leitlinien für Transparenz und Berichterstattung im Rahmen der EMAS-Anforderungen.

Da die genannten Rahmenwerke Standards für Nachhaltigkeitsberichte sind, gehen sie in Anforderungen und Detailtiefe zum Teil weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

4. Wie kann mein Unternehmen von der nichtfinanziellen Erklärung profitieren?

Die Angaben zu den sozialen und ökologischen Aspekten in der nichtfinanziellen Erklärung können zusätzliche und wichtige Informationen zum Geschäftsmodell und der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit liefern. 

Der Fokus liegt auf allen Bereichen, die nicht direkt die Finanzbuchhaltung des Unternehmens berühren, sondern die das Vorgehen und die Arbeitsweise beschreiben. Diese Informationen gewinnen heute für Stakeholder immer mehr an Relevanz, da hier Risiken und Möglichkeiten erkannt werden können, die aus den Angaben der Finanzbuchhaltung nicht herauszulesen sind, die aber zum Teil für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit eine große Rolle spielen.

Beispielsweise erwarten Kunden, Investoren, aber auch Mitarbeiter heute von Unternehmen aktive Klimaschutzbemühungen und das Schließen von Wertstoffkreisläufen, um Klimafolgewirkungen zu minimieren und um der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Dieses kann in der nichtfinanziellen Erklärung dokumentiert und beschrieben werden.

Auch ist es nicht unüblich, dass Geschäftspartner oder Kunden bestimmte Anforderungen an die ökologischen und sozialen Aspekte einer Tätigkeit haben, Investoren die Risikobewertung mit Hilfe der nichtfinanziellen Angaben präzisieren möchten oder die wichtigsten Wettbewerber ihrerseits mit Ihrer nachhaltigen Unternehmensstrategie werben.

Es kann sich also durchaus lohnen eine ausfühliche nichtfinanzielle Erklärung in den Lagebericht aufzunehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu erhöhen – auch wenn Sie nicht von der gesetzlichen Verpflichtung betroffen sind.

5. Was wir für Ihr Unternehmen leisten können

Die Müller-BBM Cert Umweltgutachter GmbH verifiziert die umweltrelevanten Angaben zu den Bereichen Energie,  Emissionen, Abfall und Wasser/Abwasser, sowie Ressourcen in der nichtfinanziellen Erklärung für Unternehmen und Organisationen nach verschiedenen Rahmenwerken, wie zum Beispiel dem deutschen Nachhaltigkeitskodex oder dem Standard der Global Reporting Initiative.

Die Grundsätze Kompetenz, Kundenorientierung, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit stehen bei uns immer im Mittelpunkt unserer Verifizierungstätigkeit. Wir überprüfen die Angaben zur Umweltleistung Ihrer Organisation im Hinblick auf die Kriterien: Unverfälschte Darstellung, leichte Verständlichkeit und Eindeutigkeit, Plausibilität und Korrektheit der Datenquellen, der Berechnungswege und -algorithmen und der Datenzusammenführung.

Sind Sie gesetzlich verpflichtet oder haben Sie Interesse eine nichtfinanzielle Erklärung in Ihren Lagebericht zu integrieren, um die Transparenz und Akzeptanz bei Geschäftspartnern und Kunden zu erhöhen?

Oder haben Sie noch Fragen zu den Anforderungen und Abläufen?

Wenden Sie sich an uns:  

Gerne vereinbaren wir einen Termin zur Erläuterung unseres Angebots und oder Klärung Ihrer Fragen zum Thema nichtfinanzielle Erklärungen.
Sie können uns auch direkt anrufen unter:

Wir bieten Ihnen den vollen Umfang der benötigten Verifizierungsleistung an und bringen dabei langjährige Erfahrung aus der Verifizierung und Begutachtung von EMAS, dem Emissionshandel und dem CDP-Reporting mit. Mit unserem Wissen betreuen wir Sie im gesamten Prüfvorgang, vom Erstgespräch, bis zur Verifizierungserklärung.

Wenn Sie mehr über unser Unternehmen und unsere Referenzen erfahren möchten, sehen Sie sich doch hier um: Über uns