INHALT
Nachhaltigkeitsberichte
Immer häufiger steht ein nachhaltiges & verantwortungsbewusstes Handeln gegenüber Umwelt und Gesellschaft im Zentrum der Erwartungen an Organisationen.
1. Worum geht es
Sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich erwarten Kunden von Unternehmen mehr und mehr verantwortungsvolles und nachhaltiges unternehmerisches Handeln. Aber nicht nur sie. So gut wie alle Anspruchsgruppen (Konsumenten, Kapitalgeber, Arbeitskräfte und deren Gewerkschaften, Mitglieder, Nichtregierungsorganisationen, Partnerunternehmen und andere) erwarten hohe Standards bei Unternehmen.
Der transparente Umgang mit den Jahresergebnissen ist nicht nur ein Mittel der Kommunikation solch hoher Standards, er ist gleichzeitig selbst Teil davon. Je nach Branche variieren die Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt stark und eine hohe Transparenz ermöglicht es Kunden und Stakeholdern, die Leistung von Unternehmen, wie auch ihre Entwicklung, über längere Zeiträume gesamtheitlich zu beurteilen und zu vergleichen. Im Umkehrschluss kann (und das ist auch die bekennende Absicht von EU-Kommission und Bundesregierung in den jeweiligen Richtlinien) aus dieser Vergleichbarkeit der Anreiz zu nachhaltigerem Handeln entstehen.
Und genau diese Funktion erfüllt die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
1. WORUM GEHT ES
Sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich erwarten Kunden von Unternehmen mehr und mehr verantwortungsvolles und nachhaltiges unternehmerisches Handeln. Aber nicht nur sie. So gut wie alle Anspruchsgruppen (Konsumenten, Kapitalgeber, Arbeitskräfte und deren Gewerkschaften, Mitglieder, Nichtregierungsorganisationen, Partnerunternehmen und andere) erwarten hohe Standards bei Unternehmen.
Der transparente Umgang mit den Jahresergebnissen ist nicht nur ein Mittel der Kommunikation solch hoher Standards, er ist gleichzeitig selbst Teil davon. Je nach Branche variieren die Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt stark und eine hohe Transparenz ermöglicht es Kunden und Stakeholdern, die Leistung von Unternehmen, wie auch ihre Entwicklung, über längere Zeiträume gesamtheitlich zu beurteilen und zu vergleichen. Im Umkehrschluss kann (und das ist auch die bekennende Absicht von EU-Kommission und Bundesregierung in den jeweiligen Richtlinien) aus dieser Vergleichbarkeit der Anreiz zu nachhaltigerem Handeln entstehen.
Und genau diese Funktion erfüllt die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung in ihrer heutigen Form hat sich in etwa seit den 90er Jahren aus den Umweltberichten entwickelt, die schon damals von Unternehmen und Institutionen mit der Öffentlichkeit kommuniziert wurden. Die Weiterentwicklung liegt in der Verknüpfung mit der ökonomischen Berichterstattung und der Betrachtung von sozialen Faktoren, zusätzlich zu den ökologischen Faktoren. (siehe auch: Die drei Dimensionen des Nachhaltigkeitsbegriffs)
In Nachhaltigkeitsberichten veröffentlichen Unternehmen und Organisationen ihre nichtfinanzielle Belange. An dieser Stelle fällt zum ersten Mal ein Schlüsselwort: „Nichtfinanziell“. Hier muss zwischen Nachhaltigkeitsbericht, nichtfinanziellem Bericht und nichtfinanzieller Erklärung differenziert werden. (siehe unten)
Nachhaltigkeitsberichte werden in der Regel besonders von größeren Organisationen, zusätzlich zu den jährlichen Geschäfts- bzw. Lageberichten, veröffentlicht. Sie sind Instrument des Nachhaltigkeitsmanagements unter anderem hinsichtlich der Koordination unterschiedlicher Unternehmensbereiche, aber auch hinsichtlich der Akzeptanz in der Gesellschaft. Da es im Vergleich zum Lagebericht bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung besonders um Transparenz und um die Kommunikation der Nachhaltigkeitsleistung von Organisationen geht, sind Nachhaltigkeitsberichte gleichzeitig ein Element des Marketings.
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Grundsätzlich ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung freiwillig. Es lohnt sich jedoch zu wissen, dass das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten der EU sich im Jahr 2014 auf eine CSR-Richtlinie zur Berichterstattung geeinigt haben (CSR-Richtlinie 2014/95/EU), die von betroffenen Organisationen verlangt, Angaben zu Umwelt- und Sozialbelangen im Lagebericht, oder in einem eigenen Nachhaltigkeitsbericht zu kommunizieren. In Deutschland wurde diese Richtlinie 2017 mit dem sogenannten CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) umgesetzt.
Das CSR-RUG verlangt von betroffenen Unternehmen die Erweiterung des jährlichen Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung (bzw. einen nichtfinanziellen Bericht), und dessen ergänzende Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Diese Berichtspflicht können Sie auch durch Ihren Nachhaltigkeitsbericht erfüllen.
Sehen Sie sich hierzu auch unsere Seite und unser Angebot bezüglich der nichtfinanziellen Erklärung an.
Im Zusammenhang mit der Erfüllung der Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) muss zwischen verschiedenen Berichtsformen differenziert werden:
Organisationen können wählen, ob sie nichtfinanzielle Geschäftsinformationen innerhalb der bestehenden Berichterstattung (Geschäftsbericht) zur Verfügung stellen, oder ob sie ein anderes Format wählen:
1. Im Geschäftsbericht:
- Im Lagebericht („nichtfinanzielle Erklärung“)
- Nicht im Lagebericht („nichtfinanzieller Bericht“)
2. In einem Nachhaltigkeitsbericht oder als separater Bericht (ebenfalls „nichtfinanzieller Bericht“)
Wird ein Nachhaltigkeitsbericht in dieser Funktion veröffentlicht, muss er spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende erscheinen und es ist im Lagebericht darüber zu informieren, wo der Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht wird.
Sie ahnen es wahrscheinlich bereits: Ein Nachhaltigkeitsbericht geht in der Regel über die gesetzliche Berichtspflicht hinaus.
2. Wie sieht ein Nachhaltigkeitsbericht aus?
Die gesetzliche Berichtspflicht könnte man als Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung bezeichnen. Sowohl die EU-Richtlinie als auch das CSR-RUG verweisen auf bestehende Rahmenwerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Möglichkeit diese zu nutzen für die Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflicht. Für die reine Erfüllung der Berichtspflicht sind jedoch deutlich weniger Angaben nötig, als üblicherweise in einem Nachhaltigkeitsbericht zu finden sind.
Die wichtigsten sind sicherlich allen voran der Standard der Global Reporting Initiative (GRI), der United Nations Global Compact (UNGC), der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) des Rates für nachhaltige Entwicklung (RNE) und die DIN EN ISO 26000. Außerdem gibt es noch die Leitlinien für Transparenz und Berichterstattung im Rahmen der EMAS-Anforderungen.
Da die genannten Rahmenwerke sich in Anforderungen und Detailtiefe zum Teil stark unterscheiden, lohnt es sich hier einmal genauer hinzusehen.
Ein Nachhaltigkeitsbericht enthält in der Regel einige Kernelemente. Zu den wichtigsten Elementen gehören:
Hierzu zählen Angaben zum Unternehmen, insbesondere zu Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter und Standorten, zu den Geschäftsbereichen, Produktgruppen und Dienstleistungen, sowie zu den Eigentumsverhältnissen, bzw. Beteiligungen.
Durch ein jährliches Statement der Geschäftsführung können Öffentlichkeit und Stakeholder erkennen, ob und wie intensiv sich die Unternehmensleitung zur Nachhaltigkeit bekennt. Von Interesse sind konkrete Fortschritte des Unternehmens, beispielsweise Weiterentwicklungen von Konzepten bzw. Managementsystemen. Dabei sollten alle drei Dimensionen des Nachhaltigkeitsbegriffs zur Geltung kommen.
Durch die Darstellung von Zuständigkeiten und Abläufen im Managementsystem soll erkennbar werden, wie Kompetenzen wahrgenommen und Vorhaben umgesetzt werden. Das betrifft sowohl die Steuerung einzelner- als auch insbesondere die Abstimmung von Strategien und Zielen zwischen verschiedenen Unternehmensbereichen.
Auch wenn Strategien und Ziele üblicherweise langfristig angelegt sind, sollten sie dennoch im jährlichen Nachhaltigkeitsbericht auftauchen und in Bezug zu aktuellen Entwicklungen gesetzt werden, wo dieses relevant ist. Insbesondere die Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt sind von Interesse. Unternehmenspolitik, Zwischen- und Gesamtziele, Richtlinien und Verhaltenskodizes können sich hier wiederfinden.
Jede Branche, jedes Unternehmen verursacht andere Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft. Daher ist die Beschreibung der für ein Unternehmen wesentlichen Themen von besonders hoher Aussagekraft. Die Wesentlichkeitsanalyse sollte im Dialog mit den Stakeholdern (Mitarbeiter, Kunden, Nachbarn, Verbände, Behörden, etc.) durchgeführt werden. Auch die Beschreibung der wesentlichen Managementsysteme und -instrumente, mit denen ökologische und gesellschaftliche Aspekte gesteuert werden, hat hier Platz (zum Beispiel ISO 14000, ISO 45001, ISO 50001, EMAS, etc.).
Selbstverständlich dürfen Kennzahlen zu allen Themen im Nachhaltigkeitsbericht nicht fehlen – dort wo sie vorhanden sind. Insbesondere im Kontext der wesentlichen Themen erhöhen belastbare Zahlen die Glaubwürdigkeit und den Nutzen der gesamten Berichterstattung. Sie sollten Rückschlüsse erlauben auf die Verbesserungen der Leistung und das Erreichen der Unternehmensziele.
Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und der gemeinnützige Verein future e.V. erstellen seit 1994 jährlich ein Ranking der Nachhaltigkeitsberichte (damals noch Umweltberichte) der in Deutschland veröffentlichten Berichte kleiner und mittelständischer, sowie großer Unternehmen. Für ihre Bewertung der Nachhaltigkeitsberichte aller Branchen haben sie Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Hieraus geht ein sehr detailliertes Set an Kriterien für gute Berichterstattung hervor:
- Unternehmensprofil
1.1 Umsatz, Gewinn, Mitarbeiter/innen, Standorte
1.2 Geschäftsbereiche, Produkt-und Kundengruppen
1.3 Eigentumsverhältnisse und Unternehmensbeteiligungen
- Vision, Strategie und Management
2.1 Stakeholder-Beteiligung und Wesentlichkeitsanalyse
2.2Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen, Werte, Vision und Strategie
2.3 Unternehmensführung und Steuerung
2.4 Compliance und Antikorruption
- Ziele und Programm
3.1 Zielerreichung
3.2 Ziele und Maßnahmen - Interessen der Mitarbeiter/innen
4.1 Entgeltpolitik
4.2 Arbeitszeitregelungen
4.3 Aus-und Weiterbildung
4.4 Arbeitnehmerrechte und Beschäftigung
4.5 Vielfalt und Chancengleichheit
4.6 Gleichstellung von Frauen und Männern
4.7 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
4.8 Arbeitszufriedenheit und Mitarbeiterbindung - Ökologische Aspekte der Produktion
5.1 Energiemanagement und Klimaschutz
5.2 Schadstoffemissionen in die Luft und Lärmemissionen
5.3 Rohstoff-und Materialeinsatz
5.4 Abfallmanagement
5.5 Wassermanagement
5.6 Logistik und Verkehr
5.7 Produktions-und Transportunfälle, Freisetzung von Chemikalien, Kraftstoffen, Ölen
5.8 Naturschutz, Flächennutzung und Artenvielfalt - Produktverantwortung
6.1 Soziale und ökologische Aspekte der Produktentwicklung
6.2 Ökologische Wirkungen der Produkte
6.3 Gesellschaftliche Wirkungen der Produkte
6.4 Verbraucherorientierung und Kundeninformation - Verantwortung in der Lieferkette
7.1 Beschreibung und Analyse der Lieferkette
7.2 Umsetzung sozialer Verantwortung in der Lieferkette
7.3 Umsetzung ökologischer Verantwortung in der Lieferkette - Gesellschaftliches Umfeld
8.1 Regionale Verantwortung als Investor, Arbeitgeber, Auftraggeber und Lieferant
8.2 Steuern und Subventionen
8.3 Beitrag zur Politik und zum Ordnungsrahmen
8.4 Corporate Citizenship-Konzepte
ALLGEMEINE BERICHTSQUALITÄT:
- Glaubwürdigkeit
1.1 Stellungnahme der Geschäftsführung
1.2 Offenheit
1.3 Vergleichbarkeit der Angaben und Daten - Berichterstattung zu wesentlichen Themen
- Kommunikative Qualität
3.1 Berichtsstruktur
3.2 Text
3.3 Layoutund Abbildungen
3.4 Weiterführende Informationen und Kontakt
VERIFIZIERUNG DER NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG
In einer Studie aus dem Jahr 2018 berichten IÖW und future e.V. darüber, dass eine Verifizierung der Berichterstattung immer wichtiger wird. Zum Zeitpunkt der Studie nutzten bereits 87 % aller befragten großen Unternehmen diese Möglichkeit.
Die Verifizierung der Angaben kann ohne Einschränkungen auch bei einer integrierten Berichterstattung erfolgen. Die Tendenz geht derzeit eindeutig zu integrierten Nachhaltigkeitsberichten (auch: Integrated Reporting), um Zusammenhänge miteinander verbundener Auswirkungen von ökonomischen, ökologischen und sozialen Faktoren auf Geschäftsentwicklung und -Erfolg besser herausstellen zu können. So soll auch der Dialog zwischen verschiedenen Stake- und Shareholdergruppen vertieft werden.
3. Die wichtigsten Rahmenwerke für Ihren Nachhaltigkeitsbericht
Wie zuvor erläutert gibt es einige Rahmenwerke, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt werden können. Hier die wichtigsten unter ihnen in Kürze:
Die Global Reporting Initiative wurde 1997 von der Coalition of Environmentally Responsible Economies (CERES) in Partnerschaft mit dem UN-Umweltprogramm (UNEP) ins Leben gerufen. Seit diesem Jahr entwickeln internationale Stakeholder in der Global Reporting Initiative Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem partizipativen Verfahren. Dabei handelt es sich um mehrere Hundert Unternehmen, Investoren, Ratingagenturen, Wirtschaftsprüfer, Verbände, Gewerkschaften, NGOs und Wissenschaftler. Ziel ist die Verschlankung von Berichten und die Verbesserung der Transparenz durch den Fokus auf die für die Wertschöpfungskette wichtigen Themen: Wirtschaft, Umwelt, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gesellschaft und Produktverantwortung.
Die GRI-Leitlinien werden permanent weiterentwickelt. Die Aktualisierung von 2016 enthielt eine Präzisierung der Managementstandards und den Aspekt der Wesentlichkeit. Letzterer ist inzwischen Kern in der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Während es in den frühen Jahren Bewertungsstufen von „A+“ bis „C“ gab, wird im aktuellen Standard nur noch zwischen „erfüllt den GRI-Standard“ und „erfüllt nicht den GRI-Standard“ unterschieden. Die Leitlinien sind in vier Teile gegliedert:
- Den Abschnitten zu Grundlagen, allgemeinen Angaben und dem Managementansatz zur Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien,
- den Abschnitten zu wirtschaftlichen Themen und Kennzahlen,
- den Abschnitten zu ökologischen Themen und Kennzahlen
- und den Abschnitten zu sozialen Themen und Kennzahlen.
Universelle Standards
GRI 101: Grundlagen
GRI 102: Allgemeine Angaben
GRI 103: Managementansatz
Themenspezifische Standards
GRI 200: Ökonomie
201: Wirtschaftliche Leistung
202: Marktpräsenz
203: Indirekte ökonomische Auswirkungen
204: Beschaffungspraktiken
205: Korruptionsbekämpfung
206: Wettbewerbswidriges Verhalten
207: Steuern
GRI 300: Ökologie
301: Materialien
302: Energie
303: Wasser und Abwasser
304: Biodiversität
305: Emissionen
306: Abwasser und Abfall
307: Umwelt-Compliance
308: Umweltbewertung der Lieferanten
GRI 400: Soziales
401: Beschäftigung
402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis
403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
404: Aus- und Weiterbildung
405: Diversität und Chancengleichheit
406: Nichtdiskriminierung
407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
408: Kinderarbeit
409: Zwangs- oder Pflichtarbeit
410: Sicherheitspraktiken
411: Rechte der indigenen Völker
412: Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte
413: Lokale Gemeinschaften
414: Soziale Bewertung der Lieferanten
415: Politische Einflussnahme
416: Kundengesundheit und -sicherheit
417: Marketing und Kennzeichnung
418: Schutz der Kundendaten
419: Sozioökonomische Compliance
Genauso wie es auch im CSR-RUG geregelt ist, fordert der GRI-Standard keine Zahlen oder Daten, die ein Unternehmen zum Beispiel aus Gründen des Wettbewerbs nicht nennen kann, oder die nicht anwendbar sind. Eine Erklärung der Gründe hierfür ist jedoch erforderlich („Comply or Explain“).
Der UN Global Compact ist ein internationaler Pakt, der zwischen Unternehmen und der UNO geschlossen wird und der in Reaktion auf die Herausforderungen der Globalisierung geschaffen wurde.
Um diesen Pakt einzugehen, verpflichten sich Unternehmen zur Einhaltung von zehn Prinzipien:
Thema Menschenrechte:
- Schutz der internationalen Menschenrechte
- Keine Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen
Thema Arbeitsnormen:
- Wahrung der Vereinigungsfreiheit und Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen
- Engagement gegen alle Formen von Zwangsarbeit
- Engagement für die Abschaffung von Kinderarbeit
- Engagement für die Beseitigung von Diskriminierung unter den Mitarbeitern
Thema Umweltschutz:
- Umgang mit Umweltproblemen nach dem Vorsorgeprinzip
- Engagement für die Steigerung des Umweltbewusstseins
- Vorantreiben von Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
Thema Korruptionsbekämpfung:
- Eintreten gegen alle Arten von Korruption, Erpressung und Bestechung
Zur Teilnahme am UN Global Compact gehört neben der Einhaltung dieser Prinzipien auch die jährliche Berichterstattung über die Themen und die erzielten Fortschritte („Communication on Progress“, CoP). Dadurch soll die Transparenz gegenüber der Stakeholder erhöht werden, die kontinuierliche Verbesserung gesichert werden, die Integrität des UN Global Compact gestärkt und gegenseitiges Lernen gefördert werden. Alle Berichte sind auf der Webseite des UN Global Compact einzusehen.
Weltweit haben sich inzwischen mehr als 12.000 Teilnehmer zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact verpflichtet. Zum Teil schließen sich Teilnehmer in nationalen Netzwerken zusammen. In Deutschland geschieht dieses seit dem Jahr 2000 im Stiftung Deutsches Global Compact Netzwerk. Zum Netzwerk zählen 20 der DAX-30-Konzerne, kleine und mittelständische Unternehmen, sowie wissenschaftliche Einrichtungen und andere NGOs – insgesamt mehr als 500 Teilnehmer.
Seit 2012 besteht eine Partnerschaft mit der Global Reporting Inititative (GRI). In Folge dieser Partnerschaft empfiehlt der UN Global Compact die Verwendung des GRI-Standards für die Berichterstattung.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) entwickelter Berichterstattungsstandard. Er richtet sich an Unternehmen und Organisationen aller Größe und Couleur und umfasst einen Satz von 20 Anforderungen, die zum Teil ebenfalls auf die Indikatoren des Standards der Global Reporting Initiative zurückgreifen.
Darüber hinaus knüpft der Deutsche Nachhaltigkeitskodex unter anderem an den Berichterstattungsstandard des europäischen Analystenverbandes EFFAS (European Federation of Financial Analysts Societies) an und berücksichtigt auch die Inhalte des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP).
In der Broschüre zum DNK 2020 erfahren Sie, welche Abschnitte relevant sind für die Berichterstattung nach dem CSR-RUG, bzw. bezüglich des NAP, sowie welche Indikatoren von GRI bzw. EFFAS übernommen werden. Die Grundlagen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex sind aber erwartungsgemäß den beiden vorangegangenen Rahmenwerken recht ähnlich:
Strategie:
- Strategische Analyse und Maßnahmen
- Wesentlichkeit
- Ziele
- Tiefe der Wertschöpfungskette
Prozessmanagement:
- Verantwortung
- Regeln und Prozesse
- Kontrolle
- Anreizsysteme
- Beteiligung von Anspruchsgruppen
- Innovations- und Produktmanagement
Umwelt
- Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen
- Ressourcenmanagement
- Klimarelevante Emissionen
Gesellschaft
- Arbeitnehmerrechte
- Chancengerechtigkeit
- Qualifizierung
- Menschenrechte
- Gemeinwesen
- Politische Einflussnahme
- Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
Die Erklärungen zu den einzelnen Themen werden im Rahmen der Teilnahme am DNK in kurzen Texten in einer Datenbank auf der Website des Kodex abgegeben. Auch bei der Teilnahme am DNK gilt das Prinzip „Comply or explain“ (siehe oben).
Der RNE veröffentlicht die DNK-Entsprechungserklärungen aller Teilnehmer jedes Jahr in der öffentlich zugänglichen DNK-Datenbank.
Momentan wenden fast alle der DAX-30-Konzerne den DNK an. Insgesamt zählt der RNE im Jahr 2020 fast 600 Anwender des Kodex. Eine große Teilnehmerzahl ist hier (wie auch bei den übrigen Rahmenwerken) von großer Bedeutung, da der Beitrag des DNK zur Erhöhung von nachhaltigem Wirtschaften über Marktmechanismen erreicht werden soll. Faktoren, die hier genannt werden sind die Glaubwürdigkeit des Engagements in Nachhaltigkeit, oder Verbesserung der Marktposition in B2B-Beziehungen.
Mit der DIN ISO 26000:2011-01 Gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen hat die International Organisation for Standardization (ISO) im Jahr 2010 eine ausführliche Norm zur Nachhaltigkeits- und CSR-Berichterstattung veröffentlicht. Während sich die zuvor beschriebenen Standards vornehmlich mit den Inhalten der Nachhaltigkeitsberichterstattung befassen, gibt die Norm darüber hinaus einen Rahmen für die Form und Wirkung der Berichterstattung vor.
Auch die ISO 26001 wurde auf Grundlage eines Multi-Stakeholder-Ansatzes erarbeitet. Dazu gehörten mehr als 400 Fachleute aus 99 Ländern sowie 42 internationale Organisationen.
Da diese Norm keine Managementsystemnorm ist, wie etwa die ISO 14001 für das Umweltmanagement, ist sie nicht zertifizierbar und dient mehr zur Orientierung für das Berichtswesen im Unternehmenskontext. Die EU-Kommission führt sie aber als nutzbares Rahmenwerk für die Umsetzung der CSR-Richtlinie mit an.
Durch die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses wurden die Inhalte des Umweltkapitels der ISO 26000 den Anforderungen der EMAS-Verordnung an ein Umweltmanagementsystem gegenübergestellt. EMAS-Teilnehmer können so ihre Aktivitäten auf einen Blick den entsprechenden Empfehlungen des ISO-Leitfadens zuordnen. Im Ergebnis zeigte eine Auswertung, dass EMAS-Organisationen weite Teile der Empfehlungen und Anregungen der ISO 26000 per se konkret in die Praxis umsetzen.
4. Unsere Leistung
Grundsätzlich besteht in Deutschland mit der Umsetzung der europäischen CSR-Richtlinie (2014/95/EU) seit April 2017 die Verpflichtung, nichtfinanzielle Konzernergebnisse zu berichten. Dieses kann in Form einer nichtfinanziellen Erklärung im Geschäftsbericht geschehen, oder durch einen gesonderten Nachhaltigkeitsbericht.
Beides erfordert die Überprüfung und Verifizierung der Angaben. Durch die Prüfer unserer Prüfstelle bzw. unsere zugelassenen Umweltgutachter können wir als Experten bei den Themen Umwelt und Ökologie die diesbezüglichen Angaben verifizieren und die Informationen validieren. Wir arbeiten in der Regel in diesen Belangen den Wirtschafts- und Abschlussprüfern zu. Im Rahmen der Umwelterklärung nach EMAS können zudem die Angaben der dortigen Erklärung überprüft und durch den Umweltgutachter validiert werden.
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